Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 605/2015 vom 22.09.2015

Entwurf zur Änderung des Batteriegesetzes

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien weiter einzuschränken und hat einen Entwurf zur Änderung des Batteriegesetzes in den Bundestag eingebracht. Die geplante Novellierung soll vor dem Hintergrund der Umsetzung der Richtlinie 2013/56/EU vom 20. November 2013 erfolgen, die von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Laut dem Gesetzentwurf sollen ab dem 1. Oktober 2015 keine Knopfzellen mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, die mehr als 0,0005 Gewichtprozent Quecksilber enthalten. Weiter soll sich mit dem Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2016 das Verbot der Verwendung von Cadmium auch auf Gerätebatterien und -akkumulatoren von schnurlosen Elektrowerkzeugen erstrecken.

Az.: II gr-ko

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