Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 190/2015 vom 09.03.2015

Entwurf Netzentwicklungsplan Strom 2024 und Beginn der Konsultation

Die Bundesnetzagentur hat die von ihr geprüften Entwürfe für den Netzentwicklungsplan Strom 2024 und den Offshore-Netzentwicklungsplan 2024 vorgestellt und eine Beteiligung der Öffentlichkeit gestartet. Danach werden die im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen großen Nord-Süd-Verbindungen weiterhin als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich eingestuft. Im Ergebnis wurden von den vorgeschlagenen 92 Maßnahmen 63 bestätigt. In dem dazugehörigen veröffentlichten Umweltbericht wurden erstmals die Umweltauswirkungen aller Gleichstrom-Verbindungen sowohl in einer Ausführung als Freileitung wie auch als Erdkabel untersucht.

NEP Strom 2014 und O-NEP 2024

Die Pläne enthalten die Optimierungs-, Erweiterungs- und Ausbaumaßnahmen im Übertragungsnetz sowie die Anbindungsleitungen für Offshore-Windparks, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis 2024 für eine sichere Stromversorgung in Deutschland notwendig werden. Die ÜNB hatten ihre ersten Entwürfe der beiden Netzentwicklungspläne im April und Mai 2014 zur Konsultation gestellt. Sie erhielten daraufhin rund 26.000 Stellungnahmen und damit deutlich mehr als in den vergangenen Jahren. Die ÜNB haben beide Entwürfe daraufhin überarbeitet und sie der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt.

Die Prüfung des NEP Strom bzw. O-NEP 2024 soll die neuen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen, wie sie seit dem 1. August 2014 mit Inkrafttreten des neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) gelten. Die Bundesnetzagentur hat vor dem Hintergrund im Wege der wissenschaftlichen Beratung noch eine ergänzende Marktmodellierung erstellen lassen, die bestimmte, den ÜNB noch nicht bekannte Weiterentwicklungen des gesetzlichen Rahmens bzw. des allgemeinen politischen Konsens aufgreift. Dazu gehört insbesondere die durch das neue EEG deutlich reduzierte Offshore-Einspeisung als auch die weiterentwickelten Vorstellungen über eine netzausbaureduzierende Erzeugungsspitzenkappung von Windenergieanlagen an Land und PV-Anlagen. Hinzu kommt, dass in den Plänen künftig die regionale Auflösung in die Bedarfsermittlung eingehen soll, um zu ermitteln, wo sich welche Belastungen in den Betriebsmitteln des Übertragungsnetzes im Jahre 2024 einstellen.

Bestätigter Netzausbaubedarf

Laut der zunächst vorläufigen Ergebnisse hält die Bundesnetzagentur von den vorgeschlagenen 92 Maßnahmen derzeit 63 für erforderlich. Insgesamt wurde damit ein Netzausbau- und Verstärkungsbedarf von 5.798 Kilometern bestätigt. Insbesondere die Nord-Süd-Gleichstromverbindungen von Emden nach Philippsburg, von Wilster nach Grafenrheinfeld und von Wolmirstedt nach Gundremmingen haben sich wiederum als notwendig erwiesen. Für derzeit noch nicht erforderlich hält die Bundesnetzagentur unter anderem die von den Netzbetreibern geforderte Gleichstromverbindung von Kreis Segeberg nach Wendlingen.

Zusammen mit den vorläufigen Prüfungsergebnissen hat die Bundesnetzagentur auch den Entwurf eines Umweltberichts zu den Netzentwicklungsplänen veröffentlicht. In diesem werden die Umweltauswirkungen der beabsichtigten Netzausbauprojekte beschrieben und bewertet. Die Methodik der Prüfung bleibt gegenüber den Vorjahren weitgehend unverändert. Eine wesentliche Neuerung allerdings ist die Prüfung aller Gleichstrom-Verbindungen hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen sowohl in einer Ausführung als Freileitung wie auch als Erdkabel.

Eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse sowie weitere Informationen zu den angewandten Methoden sind unter www.netzausbau.de („Bedarfsermittlung“ / „Zieljahr 2024“ / „NEP 2024 und Umweltbericht“) abrufbar.

Weiteres Verfahren

Die Öffentlichkeit und Behörden haben Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Netzentwicklungsplänen und zum Umweltbericht bis zum 15. Mai 2015 abzugeben. Die Entwürfe der Netzentwicklungspläne und des Umweltberichts sowie der Bestätigungen sind auf der Internetseite www.netzausbau.de/nep-ub3 veröffentlicht und liegen bis zum 10. April 2015 bei der Bundesnetzagentur in Bonn aus. Im Anschluss an die Konsultation wertet die Bundesnetzagentur die eingegangenen Stellungnahmen aus und berücksichtigt diese in den Bestätigungen der Netzentwicklungspläne und im überarbeiteten Umweltbericht.

Az.: II/3 811-00/8

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