Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 118/2006 vom 02.01.2006

Entwurf für neuen Infrastrukturbedarfsplan

Das Ministerium für Bauen und Verkehr hat Ende vergangenen Jahres den ersten Entwurf eines neuen Bedarfsplans im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung für das Land den verkehrspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen und den Regionalräten bei den Bezirksregierungen übermittelt. Einen prinzipiellen Vorrang für die Schiene allein wird es danach nicht mehr geben – angesichts begrenzter Mittel müssten einzelne Vorhaben konsequent auf der Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse beurteilt werden.
Der Planungsentwurf beschreibt im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) und auf Basis der bis 2015 voraussichtlich bereit stehenden Haushaltmittel den Bedarf für Aus– und Neubaumaßnahmen für Schiene und Straße. Mit einem Mittelvolumen von rund einer Milliarde Euro sollen die Landesstraßen in Stufe 1 des neuen Bedarfsplanentwurfs ausgebaut werden. Damit können 241 Straßenvorhaben, 172 aus dem Überhang des alten Bedarfsplans von 1993 und 69 neu bewertete Vorhaben, realisiert werden. Darüber hinaus werden für den Zeitraum nach 2015 für weitere Vorhaben 600 Millionen Euro kalkuliert, mit denen 63 Vorhaben landesplanerisch gesichert werden können.
Bis Ende Februar 2006 werden die Regionalräte bei den Bezirksregierungen ihre Voten zu den Vorschlägen des Ministeriums abgeben. Danach muss der Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtags sein Einverständnis mit dem Infrastrukturbedarfsplan erklären.
Im Frühjahr 2006 wird darüber hinaus das Gesetzgebungsverfahren für die notwendige Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes eingeleitet.

Az.: III/1 644 - 02

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