Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 201/1996 vom 20.04.1996

Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 22.3.1996 bei den Beratungen zum Telekommunikationsgesetz dafür ausgesprochen, daß die Träger der Wegebaulast für die Benutzung der Verkehrswege für Telekommunikationslinien einen Anspruch auf Entgelt haben sollten. Darüber hinaus sieht der Vorschlag des Bundesrates eine Ermächtigung des zuständigen Bundesministeriums vor, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Obergrenzen für die Entgelterhebung festzulegen.

Der Bundesrat vertrat die Auffassung, daß die im Regierungsentwurf vorgesehene unentgeltliche Nutzung der Wege für die Telekommunikationslinien gegen das elementare und berechtigte Interesse der Kommunen verstoße. Nach dem Fall des Telefonmonopols ab 1998 sei die Situation im Telekommunikationsbereich vergleichbar mit dem Energieversorgungsbereich. Die Unternehmen der Strom- und Gasversorgung würden seit Jahrzehnten ein Entgelt für die Inanspruchnahme kommunalen Straßenraums zahlen. In der Begründung heißt es weiter, daß die Befürchtung, die Kommunen könnten durch Festsetzung überzogener Nutzungsentgelte Telekommunikationsdienstleistungen unverhältnismäßig verteuern, durch nichts belegt sei. In dieser Frage gehe es - auch den Kommunen selbst - nicht in erster Linie um die Schaffung neuer Einnahmequellen, sondern um die Wahrung im Grundgesetz verankerter Rechte. Im übrigen gebe der Änderungsvorschlag dem Bund die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrates Obergrenzen für die Nutzungsentgelte festzulegen.

Erfreulich ist, daß der Bundesrat mit diesem Votum die von den kommunalen Spitzenverbänden in der Anhörung des Bundestagsausschusses für Post und Telekommunikation am 13.3.1996 nochmals dargelegte Position uneingeschränkt geteilt hat.

Az.: III/2 760 - 01 SA

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