Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 599/2007 vom 17.09.2007

Entwurf eines Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes

Das Bundesministerium für Gesundheit hat jüngst einen einschließlich Begründung 260-seitigen Referentenentwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegevereinbrung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG) vorgelegt. Er ist mit den zuständigen Bundesressorts noch nicht abgestimmt und soll Ende Oktober 2007 in das Bundeskabinett eingebracht werden. Schwerpunktmäßig sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:

- Schaffung von Pflegestützpunkten (wohnortnah, i.d.R. pro 20.000 EW 1 Stützpunkt)
- Individualanspruch auf Pflegebegleitung (die Pflegekassen sollen verpflichtet werden, für ihre pflegbedürftigen Versicherten Pflegebegleiter/-innen vorzuhalten – Fallmanagement -)
- Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für neue Wohnformen durch gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen (künftig soll das „Poolen“ von Leistungsansprüchen ermöglicht werden, indem Ansprüche auf Pflege- und Betreuungsleistungen sowie auf hauswirtschaftliche Versorgung gemeinsam mit weiteren Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden können)
- Erweiterte Einsatzmöglichkeit für Einzelpflegekräfte (gefördert werden soll der Vertragsabschluss von Pflegekassen und Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation; damit soll die ambulante Pflege individueller und bedarfsgerechter gestaltet werden)
- Anhebung der Leistungsbeträge, vor allem im Bereich der häuslichen Pflege (dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgend)
- Schrittweise Anhebung der ambulanten und stationären Leistungen (bis 2012 sollen die ambulanten Sachleistungsbeträge sowie das Pflegegeld schrittweise angehoben werden, in der vollstationären Pflege nur die Stufe III sowie die Stufe III in Härtefällen)
- Zusätzlicher Leistungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz unter Einbeziehung von Menschen mit der sog. Pflegestufe Null (insbesondere für Demenzkranke soll der Leistungsbetrag von bisher 460 € auf bis zu 2.400 € jährlich erhöht werden)
- Verbesserung der Leistungen zur Tages- und Nachtpflege (zur verstärkten Inanspruchnahme der Tagespflege soll der Anspruch auf Tagespflege um einen hälftigen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistung oder Pflegegeld ergänzt werden)
- Erhöhung der Fördermittel zum weiteren Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote sowie für ehrenamtliche Strukturen und Selbsthilfe im Pflegebereich (die Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten und Modellvorhaben soll um 5 Mio. € im Jahr auf 15 Mio. € angehoben werden; Ehrenamtliche und zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen sowie Selbsthilfegruppen und Organisationen können in den Kreis der förderfähigen Strukturen einbezogen werden)
- Leistungsdynamisierung (nach Abschluss der Anhebung der Sachleistungsbeträge sollen ab dem Jahr 2015 die Leistungen in einem dreijährigen Rhythmus angepasst werden)
- Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte (Berufstätige, die ihre Angehörige pflegen, sollen für die Dauer von bis zu sechs Monaten einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit erhalten)
- Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege (Pflegeeinrichtungen, die es durch ihre eigene Anstrengungen schaffen, dass sich der Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen verbessert, sollen finanzielle Unterstützungen erhalten; gelingt es, den Pflegebedürftigen in eine niedrigere Pflegestufe einzuordnen, soll das Pflegeheim einen einmaligen Geldbetrag in Höhe von 1.536 € erhalten)
- Ausbau der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Transparenz (eigene Anstrengungen der Träger im Qualitätsmanagement für eine bessere Pflege sollen im Rahmen der Regelprüfung des MDK berücksichtigt werden; die Prüfberichte des MDK sollen in verständlicher Sprache aufbereitet und veröffentlicht werden; damit soll Transparenz hinsichtlich der qualitativen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen für den Bürger geschaffen werden)
- Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements (Pflegekassen sowie die Länder und übrigen Vertragspartner sollen verpflichtet werden, das bürgerschaftliche Engagement noch mehr in die vernetzten Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene einzubinden; dabei sollen Aufwendungen, die z.B. bei begleitenden Schulungen der bürgerschaftlich Engagierten Helfer entstehen, in Vergütungsverträgen angemessen berücksichtigt werden)
- Abbau von Schnittstellenproblemen (es soll künftig ein nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung in die ambulante Versorgung, Rehabilitation oder Pflege besser gewährleistet werden; die Pflegekassen sollen darauf hinwirken, dass Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen entstehen oder diese eigene Hausärzte einstellen)
- Förderung der Wirtschaftlichkeit, Abbau von Bürokratie (durch Abschaffung unnötiger Bürokratie soll die Pflegeversicherung insgesamt wirtschaftlicher werden; Flexible Personalschlüssel, die sich nach den Notwendigkeit der Qualität, des Bedarfs und der Wirtschaftlichkeit richten, sollen eingeführt werden)
- Stärkung der Eigenvorsorge (die Pflegekassen sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, private Zusatzversicherungen zu vermitteln)
- Anhebung des Beitragssatzes um 025 Prozentpunkte zum 01.Juli 2008 (Erhöhung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01.07.2008 auf dann 1,95Prozentpunkte; für Kinderlose auf 2,2 Prozentpunkte)

Prognostiziert sind durch die Beitragsanhebung um 0,25 Prozentpunkte jährliche Mehreinnahmen in der gesetzlichen Pflegeversicherung von rund 2,5 Mrd. €. Sie werden für das angebrochene Jahr 2008 mit rund 1,3 Mrd. € veranschlagt, die durch die Reform verursachten Mehrausgaben in zweiten Halbjahr 2008 mit rund 0,50 Mrd. €. Für 2009 werden Mehrausgaben von 1,06 Mrd. € prognostiziert, in den Jahren 2010 bis 2012 steigen die jährlichen Mehrausgaben dann auf bis zu 2,8 Mrd. €.

Laut Referentenentwurf ergeben sich für die Träger der Sozialhilfe durch die Anhebung der Leistungsbeträge sowie die Dynamisierung der Leistungen Entlastungen gegenüber dem geltenden Recht, die jedoch nicht exakt quantifizierbar sind. Die Größenordnung dürfte schon nach wenigen Jahren mehr als hundert Millionen € betragen und mit jedem Dynamisierungsschritt weite zunehmen, so der Referentenentwurf.

Az.: III 810-11

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