Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 92/2001 vom 05.02.2001

Entwurf eines neuen Signaturgesetzes

Die Bundesregierung hat am 16.11.2000 den Entwurf eines Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 14/4662) eingebracht. Der Gesetzentwurf dient der Ablösung des geltenden Signaturgesetzes vom 1. August 1997 (BGBl. I S. 1870, 1872). Der Entwurf verfolgt zwei Ziele: Zum einen dient er der Umsetzung der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Amtsblatt EG 2000 Nr. L 13 S. 2). Zweitens greift er die Ergebnisse der Evaluierung des geltenden Signaturgesetzes auf, wie sie im Bericht der Bundesregierung zum Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz vom 18. Juni 1999 (Bundestagsdrucksache 14/1191) festgestellt worden sind.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen soll es ermöglichen, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Die elektronische Signatur ist damit auch Voraussetzung für die qualitative Fortentwicklung des E-Government in den Kommunen.

Die Geschäftsstelle wird über das weitere Gesetzgebungsverfahren laufend informieren.

Az.: IV/1 830-05

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