Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 132/2021 vom 29.03.2021

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Die Landesregierung beabsichtigt, dass über den 30. Juni 2021 hinaus wirksame Beschlüsse der Personalvertretung weiterhin mittels Umlaufverfahren oder elektronischer Abstimmung möglich sind (vergleiche § 33 LPVG NRW). Da aufgrund der nachhaltig anhaltenden Pandemie weiterhin nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch danach Präsenzsitzungen der Personalvertretungen nicht möglich sind, erachten auch die kommunalen Spitzenverbände eine Verlängerung dieser Befristung bis zum 31. Dezember 2021 als sachgerecht. Das gilt auch gerade vor dem Hintergrund, dass den Spitzenverbände bisher keine Hinweise vorliegen, die gegen eine solche Verlängerung sprechen. Eine entsprechende Stellungnahme zur Änderung dieser gesetzlichen Regelung wurde gegenüber der Landesregierung abgegeben.

Az.: 14.5.6-002/001

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