Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 593/2001 vom 20.09.2001

Entwurf eines Altfahrzeuggesetes

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines Gesetzes über die Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeuggesetz – Stand: 07.08.2001) vorgelegt. Hauptziel des Gesetzes ist die Umsetzung der am 21. Oktober 2000 in Kraft getretenen EU-Altfahrzeug-Richtlinie (Richtlinie 2000/53/EG; ABl. EG Nr. L269 Seite 34). Das Altfahrzeuggesetz wendet sich in erster Linie an die Verbraucher sowie an die Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen sowie an die Entsorgungswirtschaft. Die Städte und Gemeinden sind von dem Gesetz nur mittelbar betroffen. Für die Kommunen in ihrer Funktion als Zulassungs- und Überwachungsbehörde bedeutet es eine Vereinfachung des bestehenden Nachweisverfahrens. Gegenüber den bisher geltenden Regelungen zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung von Altautos, d. h. insbesondere gegenüber der bestehenden Altauto-Verordnung, sieht der Gesetzesentwurf im wesentlichen folgende Neuerungen vor:

Letztbesitzer von Altfahrzeugen haben die Möglichkeit, diese unentgeltlich an den Hersteller/Importeur zurückzugeben. Für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge gilt dieses ab dem Jahr 2007. Hersteller und Importeure von Kraftfahrzeugen sind zur kostenlosen Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet. Die mit der Rücknahme und Verwertung verbundenen Kosten haben ausschließlich die Hersteller bzw. Importeure zu tragen.

Bis zum Jahr 2006 sind mindestens 85 % des durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und mindestens 80 % zu recyceln (inkl. Wiederverwendung). Bis zum Jahr 2015 sind diese Verwertungsziele auf 95 % (Verwertung) bzw. 85 % (Recycling) zu steigern. Bei der Produktion von Fahrzeugen und Bauteilen ist ab dem 01. Juli 2003 auf die Verwendung der Schwermetalle Kadmium, Quecksilber, Blei und sechswertigem Chrom grundsätzlich zu verzichten.

Die Geschäftsstelle weist zu dem Entwurf auf folgendes hin: Für die Kommunen führt der nunmehr vorgelegte Gesetzesentwurf in erster Linie zu einer Vereinfachung des Entsorgungs- und Verwaltungsverfahrens bei Altfahrzeugen. So entfällt sowohl die Überwachung der Verbleibserklärung wie auch die Weiterleitung des Verwertungsnachweises von der Zulassungsbehörde an die zuständige Überwachungsbehörde. Eine solche Vereinfachung des Nachweisverfahrens hatten die kommunalen Spitzenverbände seit langem gefordert, da insbesondere die Überwachung zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der bestehenden Altauto-Verordnung vor Ort geführt hatte.

Eine Anhörung zu dem Entwurf eines Altfahrzeuggesetzes ist für den 13./14. September 2001 vorgesehen. Nach der Anhörung soll der Gesetzesentwurf dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Hieran werden sich die parlamentarischen Beratungen anschließen. Die Umsetzung der Altfahrzeug-Richtlinie muß durch die Mitgliedstaaten bis zum 21. April 2002 vollzogen werden. Bis dahin soll das Altfahrzeuggesetz in Kraft getreten sein.

Az.: II/2 31-02–7

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