Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 345/2003 vom 07.04.2003

Entwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Nach unseren Informationen haben sich die Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen und das BMF bezüglich der Freistellung der Gemeinden von der Mitfinanzierung des Fluthilfefonds auf einen Gesetzentwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes verständigt (vgl. auch Schnellbrief Nr. 31 vom 04.04.2003).

Die Rückgabe der vorgesehenen Kürzungen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entlastet die Gemeinden einmalig um 819 Mio. Euro.

Die Gesetzesänderungen bestehen im Wesentlichen darin, die mit einer Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes durch das Flutopfersolidaritätsgesetz vom 19. September 2002 vorgesehene Beteiligung der Gemeinden wieder aufzuheben und die Länderanteile im Aufbauhilfefondsgesetzes um 819 Millionen Euro auf 2,774 Milliarden Euro abzusenken. Die Höhe dieser Absenkung entspricht dem Entlastungsvolumen für die Gemeinden. Der DStGB hatte eine Klarstellung im Gesetz verlangt, dass die Länder verpflichtet sind, die Entlastungen an die Gemeinden weiterzureichen, da auch die Belastung der Gemeinden zur Mitfinanzierung des Fonds durch einen Vorwegabzug beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mittelbar über die Länder erfolgte. Der Gesetzentwurf sieht daraufhin eine Aufforderung an die Länder vor, die Entlastungen weiterzureichen.

Angesichts des Ausmaßes der kommunalen Finanzkrise reicht der Betrag dieser Soforthilfemaßnahme nicht aus. Vor dem Hintergrund des Finanzierungsdefizits deutscher Kommunen von rund 10 Mrd. Euro und dem erzwungenen Investitionsverzicht trotz hohem Investitionsbedarf fordern wir weiterhin die Senkung der Gewerbesteuerumlage. Dies würde den Gemeinden nicht nur einmalig eine Finanzspritze geben, sondern nach dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrats jährliche Mehreinnahmen in Höhe von durchschnittlich 2 ½ Mrd. Euro bringen. Der Deutsche Bundestag hat dies inzwischen abgelehnt. Die diesbezügliche Forderung bleibt aber bestehen und hat sich durch das ebenfalls angekündigte Programm der Bundesregierung zur Gewährung zinsverbilligter Kredite nicht erübrigt.

Der Gesetzentwurf ist im Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachinformationen und Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Daten zur Finanzplanung", "Gemeindeanteil an der Einkommensteuer/Umsatzsteuer", "Entlastung der Kommunen von der Beteiligung Flutopferhilfe" unter der Überschrift "Entwurf Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes" abrufbar.

Az.: IV/1 900-01

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