Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 142/1998 vom 20.03.1998

Entwurf einer Post-Universaldienstleistungsverordnung

Anfang Februar 1998 übersandte das Bundesministerium für Wirtschaft den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf einer Post-Universaldienstleistungsverordnung mit Begründung auf der Grundlage des Postgesetzes. Regelungsinhalt des Entwurfs ist den gesetzlichen Vorgaben in § 11 PostG entsprechend die Festlegung von Universaldienstleistungen im Postbereich mit den jeweiligen Mindestqualitätsmaßnahmen einschließlich den Beförderungsbedingungen sowie des erschwinglichen Preises.

Die kommunalen Interessen in diesem Bereich sind vor allem darauf gerichtet, die flächendeckende Versorgung mit allen wichtigen Postdienstleistungen in hoher Qualität sicherzustellen. Gemessen an dieser Forderung sind einzelne Regelungen stark zu kritisieren:

- Zwar werden Briefe über 1000 g und Pakete bis 20 kg nunmehr in den Universaldienst mit einbezogen. Da jedoch nach dem Postgesetz der Universaldienst auf lizenzpflichtige Postdienstleistungen beschränkt ist und sich dieser auf Briefsendungen bis 1000 beschränkt, wäre sogar eine Novellierung des Postgesetzes erforderlich. Weiterhin bleibt nach dem Entwurf immer noch die Infopost ausgeklammert. In diesem Fall wäre in dünn besiedelten Regionen nicht mehr auf Dauer gewährleistet, daß gewerbliche Unternehmen auf diese preisgünstige Verwendungsart zurückgreifen könnten.

- Das Versorgungskonzept mit ortsfesten Postfilialen und dem ergänzenden mobilen Postservice muß auch in der Verordnung verankert und abgesichert werden, dies ist in der jetzigen Entwurfsfassung nicht der Fall.

- Weiterhin ist die Beschränkung der 2000m-Regel auf im Zusammenhang bebaute Wohngebiete nicht sachgerecht. Auch Misch- oder Kerngebiete müssen erfaßt werden, in denen in der Regel mehr Menschen wohnen als in den sog. Wohngebieten.

- Letztlich muß weiterhin für die Post-Universaldienstleistungsverordnung - zumindest für den Privatkunden und das Kleingewerbe - die Tarifeinheit im Raum festgeschrieben werden.

In diesem Sinne hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände inzwischen eine Stellungnahme zum Entwurf einer Post-Universaldienstleistungsverordnung abgegeben.

Az.: III 460 - 08

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