Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 374/1996 vom 05.08.1996

Entwurf des Landeshaushaltes 1997

Finanzminister Heinz Schleußer stellte am 03. Juli in Düsseldorf den Haushaltsentwurf 1997 vor:

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Maßgeblich infolge des bislang ausbleibenden Wirtschaftswachstums muß Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr, abweichend von allen bisherigen Planungen, eine Verschlechterung seiner finanziellen Situation von weiter über 3 Mrd DM verkraften. "Angesichts dieser Entwicklung hält die Landesregierung es für notwendig, den bisher vorgegebenen Konsolidierungsweg zu modifizieren", sagte Finanzminister Schleußer bei der Vorstellung des Haushalts 1997 in Düsseldorf. Schleußer sprach von einem schwierigen Abwägungsprozeß. So sei es angesichts der schwachen Inlandsnachfrage konjunkturpolitisch nicht vertretbar, weitere Ausgaben in Milliardenhöhe zu kürzen. Gleichzeitig stelle sich jedoch die Frage, in welchem Umfang eine kurzfristig wieder ansteigende Neuverschuldung finanzpolitisch zu verantworten ist. Mit dem Etatentwurf 1997 hat sich die Landesregierung entschlossen, die Verschlechterung der Finanzlage etwa zur Hälfte durch höhere Kredite auszugleichen - die Neuverschuldung des kommenden Jahres wird damit 7,1 Mrd DM erreichen.

Der verschlechterte Finanzstatus des Landes ist einerseits das Resultat von notwendigen Korrekturen der Steuerprognosen. Nordrhein-Westfalen wird 1997 rund 2,3 Mrd DM weniger einnehmen als in der letztjährigen Planung veranschlagt. Von den Mindereinnahmen entfallen rd. 500 Mio DM auf die Gemeinden und 1,8 Mrd DM auf das Land.

Die tatsächliche Entwicklung der Steuereinnahmen erzwingt nicht nur Korrekturen der Einnahmeseite, sie führt auch zu höheren Zahlungsverpflichtungen im Länderfinanzausgleich. Der Hintergrund ist, daß sich trotz eigener Steuereinbußen die Finanzkraft Nordrhein-Westfalens im Verhältnis zu anderen Bundesländern weiter verbessert. Gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung ergibt sich nach der Mai-Steuerschätzung eine um 1,5 Mrd DM erhöhte Zahlungsverpflichtung. Nach bundesgesetzlichen Vorgaben finanzieren die Kommunen davon rd. 600 Mio DM und 900 Mio DM das Land.

Die zusätzlichen Belastungen des Landes allein addieren sich damit gegenüber den Planungen zu Beginn der Legislaturperiode auf 2,7 Mrd DM. Auch das Wachstum der Ausgaben, für die eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht, liegt oberhalb der Prognosen. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung führt das zu einer Lücke von rd. 3,3 Mrd DM.

Wachstum der Landesausgaben unterschreitet die Empfehlung des Finanzplanungsrates

Der Haushalt des kommenden Jahres umfaßt 89,9 Mrd DM. Das entspricht einer Ausgaben-Steigerung um 2,4 % gegenüber dem laufenden Haushalt 1996. Bereinigt um die Ausgaben im Länderfinanzausgleich und für die Bahnstrukturreform reduziert sich der Anstieg auf 0,9 %. Damit unterschreitet Nordrhein-Westfalen die Empfehlung des Finanzplanungsrates deutlich.

Die Steuereinnahmen sind mit rund 69,4 Mrd DM etatisiert. Die Ausgaben des Landes werden somit im kommenden Jahr zu 77,3 % durch Steuern finanziert werden können.

Der Ausdehnung des Haushaltsvolumens von 2,1 Mrd DM steht eine Erhöhung zwangsläufiger Mehrausgaben gegenüber, die deutlich über diesen Betrag hinausgeht. Die Kostenerstattung für Leistungen nach dem Flüchtlings-Aufnahmegesetz steigt z.B. um 252 Mio DM auf rd. 1,1 Mrd DM, das Wohngeld erfordert zusätzlich 170 Mio und erreicht ein Volumen von 1,83 Mrd DM. Bei der Kohle werden Anpassungshilfen von knapp 200 Mio DM 1997 neu fällig. Zusammen mit dem Anstieg bei Personal- und Zinskosten sowie den Sachkosten und den Transferbeträgen für die Bahnstrukturreform und den Länderfinanzausgleich addieren sich diese unabweisbaren Zusatzausgaben auf 2,6 Mrd DM. Diese Entwicklung zwingt im Haushalt 1997 wie auch in den Vorjahren zu Einsparungen und Umschichtungen.

Weitere Belastungen des Landes durch Bundespolitik sind nicht zu verkraften.

"Die Landesregierung hat ein mittelfristiges Konsolidierungsziel formuliert und wird trotz der grundlegend veränderten Rahmendaten daran festhalten", erklärte Schleußer. Die Landesregierung wolle, wie in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten angekündigt, bis 2000 die Nettoschuldenaufnahme auf 1 Mrd DM zurückführen. Die mittelfristige Finanzplanung 1997 legt die dazu notwendigen Schritte fest.

"Das setzt allerdings voraus, daß die derzeitigen Prognosen der Bundesregierung und der Experten nicht ein weiteres Mal deutlich unterschritten werden", sagte Schleußer. Außerdem dürften weder auf der Ausgabenseite noch auf der Einnahmenseite durch Bundesaktivitäten weitere Belastungen für den Landeshaushalt verursacht werden. Als geradezu "bedrohlich für Landeshaushalt und Landespolitik" bezeichnete Schleußer die Bonner Pläne zur Abschaffung der Vermögensteuer. Bonn stelle bezogen auf Nordrhein-Westfalen damit Einnahmen von über 2 Mrd DM in Frage. "Solche Summen sind nicht verkraftbar", sagte der Minister.

Die bisher bekannten Daten zur Entwicklung der Steuereinnahmen im ersten Halbjahr 1996 bestätigen nach Angaben des Finanzministers den für Nordrhein-Westfalen berechneten konjunkturellen Korrekturbedarf. Nach der Steuerschätzung im Mai hatte das Finanzministerium auf Basis eigener Berechnungen die Mindereinnahmen für 1996 und 1997 mit 1,7 Milliarden DM und 2,3 Milliarden DM beziffert. Verglichen mit dem Bund und anderen Ländern fiel der Korrekturbedarf damit noch vergleichsweise gering aus. "Zusätzliche Risiken sind angesichts der bisherigen Entwicklung nicht zu erkennen", so Schleußer.

Az.: V/1 904-10/1

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