Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 162/2000 vom 20.03.2000

Entwicklungsplan zum Europäischen Sozialfonds

Zurzeit finden Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und der Europäischen Kommission zum Entwicklungsplan zu Ziel 3 des EPPD für die Förderperiode 2000 bis 2006 statt. Viele der dort verhandelten Inhalte sind unstreitig und finden die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Mit großer Sorge ist aber auf einem gemeinsamen Gespräch von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Wohlfahrtsverbänden und der Europäischen Kommission der Wunsch aus Brüssel zur Kenntnis genommen worden, dass die ESF-Mittel für das Ziel 3 in Deutschland noch stärker als bisher in den Bereich der präventiven Bekämpfung des Langzeitarbeitslosigkeit fließen sollen.

In einem Schreiben an Staatsminister Steinmeier, Bundeskanzleramt, sowie an Bundesarbeitsminister Riester hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände auf Initiative des DStGB auf die Gefahren der Verlagerung der ESF-Prioritäten aufmerksam gemacht. In den Schreiben heißt es u. a.:

"Wir haben die Befürchtung, dass mit einer Verlagerung der ESF-Prioritäten auf den Präventionscharakter dies zu Lasten der Bekämpfung der bereits bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit geschieht. Vor dem Hintergrund des doch beträchtlich bestehenden Sockels von Arbeitslosen kann die Beschäftigungsproblematik insgesamt nicht gelöst werden, wenn man der Prävention allein den Vorzug geben würde. Insbesondere aus der Sicht der Städte, Kreise und Gemeinden ist anzumahnen, dass mit der Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland eine millionenstarke Leistungsabhängigkeit aus der Sozialhilfe entstanden ist. Konzepte wie "Arbeit statt Sozialhilfe" , die - sollten sich die Vorstellungen der Kommission durchsetzen - im präventiven Bereich nicht mehr agieren könnten, müssen daher unbedingt in dem bereits vorhanden Umfang auch in dem neuen Planungszeitraum fortgeführt werden.

Wir verkennen nicht, dass eine möglichst frühzeitige Intervention zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit notwendig ist. In der Bundesrepublik geschieht diese Balance zwischen präventivem Ansatz und Bekämpfung des Sockels der Langzeitarbeitslosigkeit aber bereits durch ein abgestuftes Verfahren zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalprogrammen.

Die in der letzten Verhandlungsrunde angedachten Lösungen, zum Beispiel einer Umverteilung der finanziellen Mittel von aktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Politikfeld A in das Politikfeld B oder eine Erklärung der Länder, im Förderzeitraum ihre Schwerpunkte prozentual auf die Prävention zu verschieben, sind aus Sicht der Kommunen keine akzeptablen Lösungswege.

Wir möchten Sie, sehr geehrter Herr Minister, ganz herzlich bitten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission nachdrücklich für die Beibehaltung der Programme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einzusetzen. Über den ESF müssen nach wie vor aktive Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit gefördert werden. Seitens der Europäischen Kommission ist der Hinweis gegeben worden, dass die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen des Ministerrats in Helsinki die Ausrichtung auf präventive Maßnahmen akzeptiert habe. Wir können nicht glauben, dass die Bundesregierung dies in dem wiedergegebenen Maße zugestanden hat, da hierdurch eine große Zahl von Menschen der Möglichkeiten beraubt würde, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen."

Az.: III 840

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