Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 517/2012 vom 25.09.2012

Entwicklung ehemaliger Hertie-Warenhausstandorte

In die Verwertung der seit mehr als drei Jahren vor sich hin dümpelnden Hertie-Warenhäuser in deutschlandweit mehr als 30 Städten und Gemeinden scheint Bewegung zu kommen. Unter Beteiligung des DStGB trafen sich am 13.09.2012 auf Initiative des Binger Bürgermeisters Thomas Feser 25 Bürgermeister betroffener Kommunen mit Vertretern der Eigentümerseite auf der „Burg Klopp“ in der Stadt Bingen.

Die anwesenden Kommunalvertreter haben bei dem Treffen eine „Binger Erklärung“ zu den ehemaligen Hertie-Standorten verabschiedet. Hintergrund ist, dass seit nunmehr fast drei Jahren in mehr als 30 Städten und Gemeinden in ganz Deutschland markante und die Innenstädte prägende Geschäftsgebäude von ehemals „Hertie“ überwiegend leer stehen und damit deutlich die Attraktivität der Innenstädte und Ortskerne schwächen. Weiterhin verhindern diese Missstände eine städtebauliche Weiterentwicklung in den betroffenen Kommunen.

Alle Bemühungen der Städte und Gemeinden sowie von kaufinteressierten Investoren zu Verhandlungen mit dem Ziel des Erwerbs der Liegenschaften sind bisher daran gescheitert, dass zu handlungsfähigen Entscheidern auf der Eigentümer- beziehungsweise Verkäuferseite kein Kontakt aufgebaut werden konnte. Die Besitzer- beziehungsweise Gläubigerstrukturen auf der „Hertie-Seite“ sind äußerst komplex. Auch die Insolvenz der Hertie-Objektgesellschaften in den Niederlanden hat bislang nicht die erhoffte Bewegung gebracht.

Es ist daher erfreulich, dass nun erstmals die betroffenen Kommunen mit Vertretern des Grundpfandrechtsgläubigers (Deutsche Bank AG), der Gläubiger-Vertretung Hatfield Philips sowie mit Vertretern des Insolvenzverwalters der niederländischen Eigentümergesellschaften (Maarten van Ingen) diskutieren konnten. Als Ziel ist festgelegt worden, innerhalb von vier Wochen ein Verwertungsverfahren für die betreffenden Hertie-Immobilien in Gang zu bringen.

Der DStGB hat im Rahmen des Gesprächs die Beteiligten zu einer schnellstmöglichen Lösung eingefordert. Es ist den betroffenen Städten und Gemeinden nicht länger zuzumuten, dass innenstadtprägende Kaufhausgebäude weiter verkommen und eine positive Innenstadtentwicklung massiv bremsen.

Die „Binger Erklärung“, die von 21 Kommunalvertretern unterzeichnet wurde, kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebotes des Städte- und Gemeindebundes NRW unter Fachinfo und Service≥Fachgebiete≥Bauen und Vergabe≥Städtebau und Wohnungswesen abgerufen werden.

Az.: II gr-ko

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