Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 698/2004 vom 03.09.2004

Entwicklung des Einkommensteuer-Gemeindeanteils

Nachdem die Geschäftsstelle aus dem Mitgliedsbereich darum gebeten worden war, sich für eine zeitnähere Mitteilung über die Entwicklung des Einkommensteuer-Gemeindeanteils einzusetzen, hatten wir uns mit dem entsprechenden Petitum sowohl an das LDS NRW als auch an das Finanzministerium des Landes NRW gewandt. Aus dem LDS erhält die Geschäftsstelle regelmäßig eine Excel-Tabelle über die Entwicklung der Verteilmasse für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Die Aktualisierung dieser Tabelle erfolgt vierteljährlich mit Aufbereitung der vierteljährlichen Kassenstatistik, dann aber mit monatlichen Angaben.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist von der Höhe her eine der wichtigsten Einnahmen der Städte und Gemeinden. Deshalb ist es auch besonders wichtig, dass die Entwicklung dieser Einnahme im Jahresverlauf so früh wie möglich zuverlässig eingeschätzt werden kann. Dies auch insbesondere deshalb, weil sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre die Orientierungsdaten und auch die Steuerschätzungen für diese Einnahme in der nachträglichen Betrachtung häufig als zu optimistisch herausgestellt haben. Aus diesen Gründen ist auch aus Sicht des StGB NRW eine monatliche Aktualisierung der Tabelle über die Entwicklung der Verteilmasse für die Städte und Gemeinden von besonderem Interesse.

Das Finanzministerium hat nunmehr der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass auf den Internetseiten des Finanzministeriums NRW im Bereich "Infos für Steuerzahler" /"Haushalt/Länderfinanzausgleich" für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes die Monatsberichte über die Steuereinnahmen des Landes verfügbar sind. Sie werden zwischen dem 10. und 15. eines jeden Monats veröffentlicht und enthalten dann jeweils die gesamten Steuereinnahmen des bis dahin abgelaufenen Jahres. Die Steuereinnahmen sind aufgeschlüsselt nach den einzelnen Steuerarten. So werden auch Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer und Zinsabschlag einzeln ausgewiesen. Hieraus lässt sich monatlich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ableiten.

Az.: IV/1 903-00/2

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