Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 403/2012 vom 04.07.2012

Entschließungsantrag zur Umsatzsteuer bei kommunaler Zusammenarbeit

Mit der Mitteilungsnotiz Nr. 322 vom 27.06.2012 hatten wir zuletzt die Problematik der Umsatzsteuerbarkeit von Beistandsleistungen und interkommunaler Zusammenarbeit thematisiert. Nachdem die Innenministerkonferenz die Problematik bereits diskutiert und einen Beschluss gefasst hat (vgl. die oben zitierte Mitteilungsnotiz), haben jetzt die Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen einen Entschließungsantrag „Umsatzsteuerliche Einordnung öffentlicher Leistungen bedroht die interkommunale Zusammenarbeit: Kommunale Gemeinschaftsarbeit sichern!“ (Drucksache 16/122) eingebracht. Nach Darstellung der möglichen Folgen der Rechtsprechung des BFH für die Durchführung öffentlicher Aufgaben in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen mit und untereinander wird folgende Entschließung beantragt:

1. Die Landesregierung wird gebeten, die Wirkungen der umsatzsteuerlichen Einordnung öffentlicher Leistungen des Landes wie der Kommunen und ihrer Einrichtungen auf die Haushalte von Land und Kommunen zu analysieren und Lösungswege dazu aufzuzeigen, wie im Interesse des Gemeinwohls eine Umsatzsteuerbarkeit öffentlicher Leistungen vermieden werden kann.

2. Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) sich im Interesse des Gemeinwohls gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Bundesrat nachdrücklich für eine sofortige Priorisierung der Eröffnung rechtssicherer und die Umsatzsteuerbarkeit öffentlicher Leistungen vermeidender Lösungswege einzusetzen;

b) sicherzustellen, dass die ihr unterstehenden Finanzbehörden das geltende Umsatzsteuerrecht im Interesse des Gemeinwohls — wo immer rechtlich zulässig — so auslegen, dass eine Umsatzsteuerbarkeit öffentlicher Leistungen vermieden wird.

Der vollständige Entschließungsantrag ist im Internet auf der Seite des Landtags Nordrhein-Westfalen (www.landtag.nrw.de) unter Dokumente & Recherche > Dokumentenabruf und im StGB NRW-Internetangebot unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Steuern > Umsatzsteuer abrufbar.

Az.: IV/1 922-00

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