Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 113/2009 vom 19.02.2009

Entschädigungszahlungen für Einlagen beim Bankhaus Lehman Brothers

Kommunen, die Einlagen bei der Lehman Brothers Bankhaus AG hatten, werden nun entschädigt. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken hat am 04.02.2009 mit der Entschädigung der Einleger der Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt am Main, begonnen. Geschützt sind Spar-, Sicht-, Termineinlagen sowie Namensschuldverschreibungen (Schuldscheindarlehen) der Lehman AG.

Betroffene Kommunen müssen ihren Entschädigungsanspruch nicht anmelden. Die Einleger werden vom Bundesverband deutscher Banken automatisch angeschrieben, wenn dieser den Anspruch festgestellt hat. Je Einleger sind Lehman-Einlagen bis zu einem Betrag von 285,105 Mio. Euro gesichert. Für Rückfragen zur Entschädigungszahlung von Lehman-Einlagen steht den Kommunen beim Bundesverband deutscher Banken, Tel. 030/1663350, ein Ansprechpartner zur Verfügung.

Nicht geschützt sind Inhaberschuldverschreibungen, wozu auch Lehman-Zertifikate gehören. Die Lehman-Zertifikate wurden nicht von der deutschen Lehman AG begeben, Emittenten waren hier die amerikanischen und die holländischen Lehman-Töchter. Denkbar ist es aber, dass das deutsche Bankhaus bzw. andere deutsche Kreditinstitute diese Zertifikate an deutsche Kommunen vertrieben haben. Kommunen, die Inhaber solcher Papiere sind, können ihre Forderungen lediglich in den Niederlanden oder in den USA im Insolvenzverfahren anmelden.

Az.: IV/1 910-00

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