Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 322/1996 vom 05.07.1996

Entlastung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zur Umsetzung des Programms der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP am 10.5.1996 den o.g. Gesetzentwurf beraten, der mit dem angestrebten Abbau sog. Fehlbelegungen im Krankenhaus und den Änderungen bei stationären Kuren auch den kommunalen Bereich betrifft. Es wird erwartet, daß durch den Abbau von Fehlbelegungen im Krankenhaus eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 2,4 Mrd. DM infolge der 2. Stufe der Pflegeversicherung erzielt werden kann. Darüber hinaus sollen die vorgesehenen Änderungen bei den stationären Kuren, wie die Verkürzung der Regelkurdauer von 4 auf 3 Wochen, die Verlängerung des Wiederholungsintervalls bei Kuren von 3 auf 4 Jahre sowie die Anhebung der Zuzahlung bei Kuren von DM 12,-- auf DM 25,-- in den alten bzw. DM 9,-- auf DM 29,-- in den neuen Ländern 1997 ca. 860 Mio. DM eingespart werden können.

Der Arbeitskreis "Fremdenverkehrs- und Bädergemeinden" des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der am 3./4. Juni 1996 in Königstein tagte, erörterte intensiv die Auswirkungen des Beitragsentlastungsgesetzes auf das Kurwesen und verabschiedete eine Resolution mit dem Titel "Medizinisch erforderliche Kuren sichern - bewährte Strukturen im Gesundheitswesen nicht zerschlagen".

Der Ausschuß Ausschuß für Gesundheit des Deutschen Bundestages führte am 12.6.1996 eine ganztägige Anhörung zum Beitragsentlastungsgesetz durch. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitete zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme, in der - auf Anregung der Hauptgeschäftsstelle - neben den beabsichtigten Änderungen zum Krankenhausbereich auch auf die Vorschläge des Gesetzgebers eingegangen wurde, Einschnitte im Kurwesen vorzunehmen.

In der Stellungnahme wird zum Krankenhausbereich u.a. ausgeführt, daß die kommunalen Spitzenverbände in Übereinstimmung mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft das beabsichtigte Einsparpotential (jährlich insgesamt 800 Mio. DM) vor dem Hintergrund des allein in den Jahre 1990 bis 1994 vollzogenen Abbaus von insgesamt 67.800 Krankenhausbetten als völlig unrealistisch ansehen. Die vorgenannten Sparmaßnahmen würden die Krankenhäuser in einer Situation treffen, in der sie durch die verschärfte Deckelung der Krankenhausabgaben im Jahre 1996 durch das kürzlich verabschiedete Stabilisierungsgesetz 1996 auf das Äußerste belastet seien. Je nach dem Ausgang der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst würden die Krankenhäuser in 1996 keinerlei finanziellen Spielraum haben, Kostensteigerungen auszugleichen und notwendige Mehrleistungen infolge höhere Fallzahlen zu finanzieren. Viele Krankenhäuser seien daher bereits jetzt in die Verlustzone geraten und gezwungen, Arbeitsplätze abzubauen.

In der Anhörung des Gesundheitsausschusses faßte der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes nochmals die wichtigsten Argumente zusammen, die gegen die geplanten Einschnitte im Kurwesen sprechen. Hierbei wurde u.a. hervorgehoben, daß es kontraproduktiv sei, wenn das Beitragsentlastungsgesetz die Zielrichtung habe, der hohen Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu begegnen und gleichzeitig Vorschläge entwickelt werden, durch die 40.000 hochqualifizierte Arbeitsplätze in bislang solide wirtschaftenden Klein- und Mittelunternehmen bis hin zu Kliniken zur Disposition gestellt würden. Die Heilbäder, Kurorte und Kureinrichtungen würden als regionale Wirtschaftszentren durch diese beabsichtigten Maßnahmen in ihrer gewachsenen kommunalen, überwiegend mittelständisch geprägten Infrastruktur massiv belastet.

Bei Interesse können die Resolution des Arbeitskreises "Fremdenverkehrs- und Bädergemeinden" sowie die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: III/2 500

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