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StGB NRW-Mitteilung 365/2008 vom 10.06.2008

Entgeltpflichtiges Pokerturnier und Glücksspiel

Das OVG Münster hat in einem Beschluss vom 10.06.2008 (Az.: 4 B 606/08) entschieden, dass ein entgeltpflichtiges Pokerturnier nicht notwendigerweise ein verbotenes Glücksspiel darstellt. Das Gericht hat dabei in dem konkreten Fall darauf abgestellt, dass die Teilnahmegebühr nicht zur Finanzierung der Gewinne dienen sollte. Der Ausgangsbehörde wurde nun durch den Beschluss auferlegt, diese Maßgabe zu überprüfen. Die Pressemitteilung des OVG Münster ist im Internet unter www.ovg.nrw.de/presse/pressem/2008/p080610.htm abrufbar. Damit wurde die Entscheidung der Vorinstanz (VG Münster, vgl. StGB NRW-Mitteilung 255/2008) aufgehoben.

Az.: I/2 101-23

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