Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 289/2000 vom 20.05.2000

Entgeltkommission "Jugendhilfe"

Auf ihrer letzten Sitzung am 29.03.2000 verständigte sich die Entgeltkommission "Jugendhilfe" Nordrhein-Westfalen auf die Bedingungen, unter denen eine pauschale Fortschreibung der Leistungsentgelte nach dem Rahmenvertrag I im Jahr 2000 zulässig ist. Danach besteht die Möglichkeit, ab 01.04.2000 prospektiv eine pauschale Fortschreibung des geltenden Tagessatzes um 1,35 % zu beantragen. Die Fortschreibung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

Die bestehenden Entgeltvereinbarungen bedürfen der Kündigung nach Ziffer 8 RV. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wobei frühestens zum Ablauf des bestehenden Vereinbarungszeitraumes gekündigt werden kann.

Die Regelung gilt für alle Verträge, die zu einem Termin im Jahre 2000 gekündigt wurden bzw. gekündigt werden. Die anschließende Laufzeit beträgt mindestens 12 Monate.

Die pauschale Fortschreibung ist nur möglich, wenn das zuständige Jugendamt dieser nicht widerspricht. Die Anträge sind mit der entsprechenden Bestätigung des örtlich zuständigen Jugendamtes über den zuständigen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (soweit einem solchen zugehörig) bei der zuständigen Geschäftsstelle der Entgeltkommission einzureichen. Falls die Kündigung der bestehenden Entgelte noch nicht vorliegt, ist diese beizufügen.

Es muß ein Nachweis darüber geführt werden, daß der im Rahmenvertrag I geforderte Qualitätsdialog stattgefunden hat oder die Einladung zum Dialog vorliegt.

Sofern Kosten für das diagnostische/therapeutische Personal sowohl über das Leistungsentgelt als auch im Wege der Abrechnung von Fachleistungsstunden refinanziert wurden, sind die Erlöse aus Fachleistungsstunden zur Verrechnung anzugeben und etwaige Veränderungen zur bisherigen Kalkulation bei der Neuberechnung des Entgeltsatzes zu berücksichtigen (vgl. Ziffer 10.2 Rahmenvertrag I).

Darüber hinaus verständigte sich die Entgeltkommission auf eine Empfehlung zur Fortschreibung der bisherigen sog. Normalpflegesätze für Einrichtungen der Jugendhilfe nach dem Rahmenvertrag II, der sich im Ratifizierungsverfahren befindet.

Der genaue Inhalt der Information der Entgeltkommission "Jugendhilfe" kann bei Interesse der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: III/2 825-9

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