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StGB NRW-Mitteilung 678/2017 vom 10.11.2017

Entfesselungspaket I in den NRW-Landtag eingebracht

Die Landesregierung hat am 10.11.2017 das sog. Entfesselungspaket I (Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen — Entfesselungspaket I) als LT-Drs. 17/1046 vom 26.10.2017 in den Landtag eingebracht. Im Vergleich zu dem ersten Entwurf, zu dem die kommunalen Spitzenverbände bereits eine erste Stellungnahme abgeben hatten (Vorlage LT-Drs. 17/68 vom 01.09.2017), hat die Landesregierung auf Kritik der kommunalen Spitzenverbände teilweise reagiert und Änderungen bei der geplanten Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) vorgenommen. So sieht der eingebrachte Gesetzentwurf jetzt eine sog. Vermutungsregelung in § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG-E vor, die es den Kommunen erleichtern soll, rechtsichere Verordnungen aufzustellen.

Die geplante Neuregelung soll dazu dienen, dass die Kommunen bei der Durchführung von Festen oder Märkten, zu denen sie parallel eine Ladenöffnung vorsehen wollen, vorab keine umfassenden Prognoseentscheidungen über die Besucherströme mehr treffen müssen. Änderungen bei der geplanten Übertragung der parallelen Annahmezuständigkeit für elektronische Gewerbeanzeigen auf die Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern, die die kommunalen Spitzenverbände kritisiert haben, gibt es bislang nicht. Der überarbeitete Entwurf wird einer erneuten Prüfung durch den StGB NRW unterzogen.

Az.: 15.0.27-002/003

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