Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 702/2022 vom 23.12.2022
Energiepreisbremsengesetze im Bundesgesetzblatt verkündet
In der heutigen Ausgabe des Bundesgesetzblatts wurden
- das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2512.pdf%27%5D__1671788823856)
sowie
- das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s2560.pdf%27%5D__1671788878935)
veröffentlicht.
Die Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung, also morgen, am 24.12.2022, in Kraft (vgl. Art. 12 bzw. Art. 15 der Gesetze), da die beihilferechtliche Genehmigungsentscheidung der EU-Kommission am 21.12.2022 erfolgt ist.
Das BMWK wird den Tag des Inkrafttretens dann noch einmal gemäß § 50 StromPBG bzw. Art. 15 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften gesondert im Bundesgesetzblatt bekanntgeben.
Ab dem 24.12.2022 gelten dann somit auch die befristeten Neuregelungen der §§ 118b und c EnWG und die Änderungen der Strom- und GasGVV.
Az.: 28.6.1-002/026