Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 716/2013 vom 01.10.2013

Energiemarktdesign des BDI

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat eigene Empfehlungen für die Ausgestaltung eines künftigen Energiemarktkonzepts vorgelegt. Der „Strommarkt der Zukunft“ sollte danach darauf ausgerichtet sein, die Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien für die Verbraucher zu begrenzen, deren Marktintegration zu ermöglichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die feste Einspeisevergütung des EEG soll durch die Direktvermarktung der Anlagenbetreiber ersetzt werden. Die Förderung würde über eine technologiespezifische Marktprämie stattfinden, die die Investoren ersteigern. Anlagenbetreiber sollen sich an den Kosten des Netzausbaus stärker beteiligen. Für die Finanzierung von Reservekraftwerken wird die sog. strategische Reserve vorgeschlagen, die nur in Engpasslagen zum Einsatz kommt.

Der unter dem Titel „Energiewende ganzheitlich denken: Handlungsempfehlungen des BDI für ein zukunftsfähiges Marktdesign“ stehende Vorschlag enthält folgende zentrale Punkte:

Direktvermarktung statt Einspeisemodell

Für Erneuerbare-Energien-Anlagen soll es künftig keine feste Einspeisevergütung mehr geben. Das derzeitige Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll damit abgeschafft werden. Stattdessen sollen die Betreiber ihren Strom selbst vermarkten. Betreiber von erneuerbaren Energien-Anlagen verkaufen ihren Strom selbständig oder mit Hilfe von Dienstleistern am Markt. Dabei müssen eingegangene Lieferzusagen eingehalten werden. Eine Förderung solle über eine technologiespezifische Prämie erfolgen, die die Investoren ersteigern. Durch das Auktionierungsverfahren könne der Staat auch die Strommengen steuern. Dem Investor werde einerseits eine relative Einkommenssicherheit garantiert, andererseits werde er dennoch in gewissem Maße am Marktrisiko beteiligt. Zu prüfen sei, ob diese Marktprämie zukünftig über eine Ausschreibung quantifizierbar ist. Außerdem hält der BDI es für angezeigt, den Zubau der erneuerbaren Energien stärker regional zu steuern.

Netzausbau verursachungsgerecht finanzieren

Bei der Finanzierung des Netzausbaus sollen die erneuerbaren Energien gemäß dem Verursacherprinzip künftig größere Lasten tragen. Durch Eigenverbraucher, die sowohl Energie beziehen wie auch einspeisen, würden die meisten Investitionen im Netz entstehen. Sie sollen daher die Anschlusskosten zu den gleichen Bedingungen übernehmen wie die Betreiber konventioneller Anlagen. Die Sonderkonditionen, etwa Baukostenzuschüsse für die Erneuerbaren-Anlagen, müssen auslaufen, so der BDI. Im Bereich der Finanzierung der Stromnetze werde eine stärkere leistungspreisbasierte Ausrichtung der Netznutzungsentgelte präferiert. Dies würde einem zunehmend fixkostengetriebenen System besser gerecht. Zudem sei zu prüfen, welchen Betrag Erzeuger von erneuerbarem Strom zur Netzstabilität leisten können. Die Netzentgelte sollen zudem um eine Komponente für die Anschlussleistung erweitert werden. Im Fokus stünden hier die Photovoltaik-Dachanlagen.

Versorgungssicherheit: strategische Reserve

Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit werde als Übergangslösung bis zu einer Ertüchtigung des sog. „Energy-Only-Marktes“, dem klassischen Strommarkt, ein Modell für eine strategische Reserve vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um die Festlegung und Vergütung einer über Auktionierung zu beschaffenden Menge an Erzeugungskapazität, die als Reserve zusätzlich zu den Kapazitäten am „Energy-Only-Markt“ zur Verfügung steht, jedoch nur in Engpasslagen zum Einsatz kommt und ansonsten nicht am Markt eingesetzt wird. Weiterhin heißt es in dem Konzept, dass zu prüfen sei, die strategische Reserve um einen Leistungsmarkt zu ergänzen. Die dafür notwendigen Kapazitätszahlungen sollen aber nur so lange gewährleistet werden, bis eine dauerhaft ausreichend gesicherte Leistung bereitgestellt werden könne.

Bessere Integration des europäischen Energiebinnenmarktes

Insbesondere die Vollendung des Binnenmarktes für Strom müsse vorangetrieben werden. Notwendig sei im europäischen Emissionshandel ein realistisches Reduktionsziel bis mindestens 2030. Dabei wird auch dafür plädiert, bestimmten Branchen dauerhaft eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten zu gewähren.

Die Publikation des Energiemarktdesigns ist unter http://bdi.eu/Publikationen-Flyer_17934.htm abrufbar.

Az.: II/3 811-00/8

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