Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 11/2008 vom 03.12.2007

Energiekartellrecht wird verschärft

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels in geänderter Fassung beschlossen. Vorausgegangen war eine Entschärfung durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, nachdem es Differenzen innerhalb der Koalition gegeben hatte. So gilt die Beweislastumkehr, wonach die Energieversorger nachweisen müssen, dass sie mit ihrer Preissetzung ihre Marktmacht nicht missbrauchen, nur für das Kartellverfahren. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, das Instrument der Beweislastumkehr auch für Zivilklagen gelten zu lassen.

Mit der GWB-Novelle sollen den Kartellbehörden effektivere Möglichkeiten an die Hand gegeben werden, gegen Preismissbrauch vorzugehen. Auf dem Energiesektor sollen die Kartellbehörden das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankerte Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung besser durchsetzen können. Konkret dürfen Energieversorger keine Entgelte oder sonstigen Geschäftsbedingungen fordern, die ungünstiger sind als jene anderer Versorgungsunternehmen oder von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten, es sei denn, das Unternehmen kann nachweisen, dass die Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Bis Ende 2012 befristet werden soll eine Regelung, dass die Entgelte die Kosten nicht in "unangemessener Weise" übersteigen dürfen.

Eingeschränkt wurde die vorgesehene Beweislastumkehr auf dem Energiesektor. Danach müssen Unternehmen gegenüber dem Kartellamt darlegen, dass ihre Preisbildung sachlich gerechtfertigt ist. Um zu verhindern, dass die Beweislast in Kartellzivilverfahren die Versorgungsunternehmen „über Gebühr belastet“, soll die Beweislastumkehr nur in Verfahren vor den Kartellbehörden und den gerichtlichen Kontrollverfahren gelten, nicht jedoch in Kartellzivilprozessen, um einer Prozessflut vorzubeugen.

Nach Auffassung der Union gibt es zur GWB-Novelle keine Alternative. Die Anhörung des Wirtschaftsausschusses habe ergeben, dass es „erhebliche Monopolaufschläge“ von bis zu 9,5 Milliarden Euro gebe, die den Verbrauchern „aus der Tasche gezogen“ würden. Die Investitionskosten der Versorger könnten bei einer kartellrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden, sie müssten allerdings von ihm dargelegt werden. Auch auf einem Wettbewerbsmarkt seien Investitionen möglich, wandte sich die Fraktion gegen Aussagen führender Energiekonzerne. Aus Sicht der SPD stellt sich auch die Frage, ob ein politischer Wille gegen Schlüsselindustrien noch durchgesetzt werden kann oder nicht. Die Energiepreise sollten ein sozialverträgliches Maß nicht übersteigen. Die Linksfraktion begründete ihre Zustimmung damit, dass jeder Schritt gegen den Missbrauch von Marktmacht ein Schritt in die richtige Richtung sei. Eine staatliche Preisaufsicht wäre allerdings „der bessere Weg“. Die FDP befürchtete, dass mit dem Gesetz neue Markteintrittsbarrieren geschaffen werden könnten. Die auch von der EU geforderte Entflechtung von Netzbetrieb und Energieproduktion wäre wesentlich wirksamer, um Wettbewerb herzustellen, so die Fraktion, die von einer „Placebo-Gesetzgebung“ sprach. Bündnis 90/Die Grünen hielten strukturelle Veränderungen am Energiemarkt für erforderlich. Mit der Novelle werde der Druck für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten weggenommen. Wenn jetzt der Markteintritt neuer Wettbewerber erschwert werde, werde man auch 2012 keinen funktionierenden Wettbewerb haben. Die Bundesregierung erklärte, man dürfe den Ansatz nicht akzeptieren, Investitionen der Energieversorger wären nicht mehr möglich, wenn ihnen die Monopolrendite nicht belassen werde.

Der Gesetzentwurf, wie er am 15.11.2007 vom Bundestag beschlossen wurde, ist die Bundestags-Drucksache 16/7156 und im Internet unter dip.bundestag.de/btd/16/071/1607156.pdf abrufbar

Az.: IV/3 811-00/3

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