Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 294/2009 vom 29.04.2009

Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Im Rahmen des Konjunkturpakets II werden den Kommunen in Nordrhein-Westfalen ca. 2,4 Milliarden Euro Fördergelder für zusätzliche Investitionen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und besonderen Bereichen der allgemeinen Infrastruktur bereitgestellt. Dabei kommt der energetischen Sanierung bestehender Gebäude (z.B. Schulgebäude) eine besondere Bedeutung zu. Diese Maßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung, steigern den Nutzungskomfort sowie entlasten durch Senkung der Heiz- und Betriebskosten die kommunalen Haushalte.

Informationen, wie Kommunen ihre Liegenschaften energetisch sanieren können, bietet jetzt ein neues Internet-Portal der EnergieAgentur.NRW, das im Auftrag des NRW-Wirtschaftsministeriums erstellt wurde. Neben zahlreichen Basisinformationen zu aktuellen Energietechniken, Erneuerbaren Energien und typischen Maßnahmen der energetischen Sanierung bei bestimmten Gebäudearten findet sich unter www.energieagentur.nrw.de/kommunale-sanierung eine ausführliche Liste häufig gestellte Fragen (F.A.Q) zu den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Auf der Internetseite werden aber auch die Möglichkeiten der energetischen Verbesserung erläutert, Best-Practice-Beispiele vorgestellt sowie Informationen zu weiteren Förderprogrammen gegeben.

Dieses Informationsangebot soll den Kommunen bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II helfen, damit die Fördergelder schnell bei den örtlichen Handwerksbetrieben ankommen.

In den Kommunen in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits zahlreiche innovative Beispiele zum zeitgemäßen und nachhaltigen Umgang mit Energie. Beispielsweise versorgt eine Kommune ihr Freizeitbad mit Fernwärme aus regenerativen Energien, eine Kleinstadt führt ein strukturiertes Energiemanagement für alle ihre Liegenschaften ein, oder eine Kläranlage nutzt das energetische Potential von Klärgas. Aber auch auf den Energieverbrauch der städtischen Gebäude hat die Kommune unmittelbaren Einfluss und kann mit Sanierungsmaßnahmen nicht nur ihrer Vorbildrolle gerecht werden, sondern auch erhebliche Haushaltsentlastungen erzielen. Gerade hierfür stehen nun den Kommunen mit den Finanzmitteln des Konjunkturpakets II neue Möglichkeiten offen.

Az.: II/3 811-16

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