Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 197/2013 vom 26.03.2013

Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Die KfW unterstützt die Kommunen und kommunalen Zweckverbände mit dem Programm "IKK - Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren" (Nr. 218) dabei, ihre Nichtwohngebäude im Bestand energetisch zu sanieren. Neben Einzelmaßnahmen sind KfW-Effizienzhausstandards förderfähig - hier winken attraktive Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5%. Kommunen können ihren Antrag direkt bei der KfW stellen. Die Zinssätze beginnen bei 0,10% p.a. nom. (Stand 18. März 2013) für eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren mit zehnjähriger Zinsbindung. Längere Laufzeiten von bis zu 30 Jahren sind möglich. Unter www.kfw.de/218 hält die KfW weitere Informationen bereit.

Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen sowie natürliche Personen und Unternehmen im Rahmen von ÖPP-Modellen steht das Programm "IKU- Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren" (Nr. 219) zur Verfügung. Anträge können bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/219.

Az.: IV/1 912-05

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