Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 202/2015 vom 10.03.2015

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für De-Mail

Der sichere Mailversand via De-Mail erhält ab April 2015 eine leicht zu handhabende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bisher wird eine auf diesem Weg verschickte Mail auf dem Transportweg entschlüsselt, um sie auf Viren und andere Schadsoftware zu überprüfen. Danach wird sie erneut verschlüsselt und an den oder die Empfänger/in weitergeleitet.

Die Möglichkeit der durchgängigen Verschlüsselung soll durch ein Zusatzprogramm zu gängigen Webbrowsern wie Internet Explorer, Mozilla Firefox oder Google Chrome geschaffen werden. Die Kodierung basiert auf dem weltweit anerkannten PGP (Pretty Good Privacy)-Verfahren. Bereits heute lassen sich De-Mails für den gesamten Versandweg verschlüsseln. Dies erfordert aber einige technische Kenntnisse und eignete sich daher nicht für das Massengeschäft.

Auch die Erstidentifikation bei Eröffnung eines De-Mail-Kontos soll erleichtert werden. So ist geplant, die Identifikation, die zur Begründung eines Online-Bankkontos erbracht wird, auf das De-Mail-Konto zu übertragen. Bezüglich der Verbreitung von De-Mail schätzt das Bundesinnenministerium, dass mittlerweile rund 70 Prozent der Bundesbürger/innen die Verwaltung ihrer Stadt oder Gemeinde auf diesem Weg erreichen können.

Az.: I/3 086-03

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search