Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 755/2023 vom 30.11.2023

Ende 2022 bezogen 6,2 Prozent mehr Menschen Mindestsicherungsleistungen

Ende 2022 haben rund 2,0 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren über 116 000 bzw. 6,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa jeder Neunte (11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes) Mindestsicherungsleistungen bezogen. Ende 2021 lag dieser Anteil bei 10,5 Prozent. Nachdem die Zahl der Menschen mit Mindestsicherungsleistungen seit 2016 fünfmal in Folge gefallen war, ist diese nun wieder gestiegen.

Der Anstieg der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW ist mit Ausnahme der „Grundsicherung bei Erwerbsminderung” auf alle Leistungsbereiche zurückzuführen: Ende 2022 bezogen rund 1,6 Millionen Menschen und damit 5,4 Prozent bzw. 80 000 mehr Personen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende) als ein Jahr zuvor. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhielten rund 30 000 Personen. Das waren 5,6 Prozent bzw. 1 600 mehr als im Jahr 2021.

Die relativ höchste Zunahme gab es 2022 bei den Empfängerinnen und Empfängern von „Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz” (+24,4  Prozent) und von „Grundsicherung im Alter” (+9,5  Prozent). Mit 107 000 Personen gab es 21 000 mehr Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter lag mit über 177 000  Personen um 15 400 über dem Vorjahrswert und damit auf einem neuen Höchststand. Dagegen erhielten 129 000 Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung und damit weniger Menschen als Ende 2021 (?1,0 Prozent).

Die Veränderungen bei den Mindestsicherungsleistungen in NRW sind in den Leistungsarten unterschiedlich von der Zuwanderung aus der Ukraine betroffen, insgesamt aber davon beeinflusst. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem SGB II wäre ohne Ukrainerinnen und Ukrainer sogar zurückgegangen (um 61 000 Personen; ?4,2 Prozent). Gleiches gilt für die Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (ohne Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit: ?1 600 Personen; ?5,7 Prozent). Die Zahl der Menschen mit Grundsicherung im Alter steigt hingegen unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei den Empfängerinnen und Empfängern von Asylbewerberleistungen machen Menschen aus der Ukraine gut die Hälfte (54,1 Prozent) des Anstiegs aus.

Die höchste Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs ermittelte das Statistische Landesamt mit 22,2 Prozent für Gelsenkirchen. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2022 mit 3,5 Prozent die Gemeinde Südlohn im Kreis Borken.

(Quelle: IT.NRW)

Az.: 37.0.5.6.4-001/001

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