Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 291/1999 vom 05.05.1999

Empfehlungen zur Zukunft des Kurbeitrags

In der Vergangenheit sind immer wieder Diskussionen über die Notwendigkeit des Kurbeitrags und möglicher Alternativen geführt worden. In neuester Zeit hat sich eine Experten-Arbeitsruppe beim schleswig-holsteinischen Ministerium für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus eingehend mit der Thematik befaßt und festgehalten, daß die Tourismusgemeinden grundsätzlich zur Erfüllung ihres Aufgabenspektrums auf das Einnahmevolumen aus dem Kurbeitrag und ggf. auch aus dem Fremdenverkehrsbeitrag angewiesen sind. Gleichwohl seien sie aufgefordert, permanent vorhandene Einsparpotentiale zur Reduzierung der Belastung von Gästen und Betrieben mit Abgaben auszuschöpfen. Daneben gehe es darum, die Gestaltungs- und Erhebungsform des Kurbeitrags zu optimieren, und zwar sowohl im Kundeninteresse als auch unter Marketinggesichtspunkten. Beispielhaft sieht die Arbeitsgruppe folgende Möglichkeiten:

  • Erhöhung der Akzeptanz durch Erläuterung der mit der Kurkarte verbundenen Vorteile
  • Erhöhung der Attraktivität des Kurbeitrags durch Einbeziehung zusätzlicher (Dienst)leistungen
  • Einführung von elektronischen Karten ggf. mit zusätzlichen Leistungen bzw. zusätzlichem Service
  • Gegenseitige Anerkennung von Kurkarten zwischen Tourismusgemeinden
  • Reduzierung der Kontrollen auf das unbedingt erforderlich Maß.

Bei Interesse ist der ca. 20-seitige Bericht der Arbeitsgruppe zum Kurbeitrag beim Wirtschafts- und Sozialdezernat abrufbar.

Az.: III 470 - 30

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