Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 474/1998 vom 20.08.1998

Empfehlungen zur Schulwegsicherung

Schulwegsicherung bleibt eine aktuelle Aufgabe der Gemeinden, der Polizei und der Verkehrsteilnehmer. Nach wie vor verunglückt ca. jedes 10. Kind im Laufe der Kindheit auf dem Wege zur oder von der Schule. Die bestehenden Empfehlungen für die Verbesserung der Schulwegsicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. wurden nun aktualisiert und liegen als Medienpaket für die öffentliche Verwaltung und die Eltern vor.

Kinder als Fußgänger und Radfahrer gehören zu den Bevölkerungsgruppen mit auffallend hohem Unfallrisiko. Innerhalb der Gruppe der verunglückten Schüler haben besonders die Radfahrunfälle zugenommen. Aus diesem Grunde hat das Institut für Straßenverkehr im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft seine Empfehlungen aus dem Jahre 1984 überarbeitet und erweitert. Das Schwergewicht der neuen Empfehlungen vom Juni 1998 liegt auf baulichen und verkehrsregelnden Maßnahmen. Aus den Empfehlungen wird allerdings deutlich, daß Schulwegsicherung nicht isoliert betrieben werden sollte. Die Schulwegsicherung sollte also durch Verkehrsberuhigung und Wohnumfeldverbesserung und die Gestaltung von Hauptverkehrsstraßen sowie die Kombination mit Verkehrserziehung und Verkehrsüberwachung durchgeführt werden.

Die Broschüre gibt auch differenzierte Hinweise für die Schaffung eines Schulwegplans zu Fuß wie auch für das Fahrrad. Weitere Unterscheidungen werden hinsichtlich eines städtischen Umfeldes und im ländlichen Bereich getroffen, da jeweils unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Das Planerheft zur Schulwegsicherung kostet 10,00 DM zuzüglich Versandkosten von 3,00 DM (5,00 DM ab 3 Broschüren). Wie sämtliche Veröffentlichungen des Instituts für Straßenverkehr kann die "Empfehlung Nr. 10" (Schulwegsicherung, Analysen, Maßnahmen, Schulwegpläne) bezogen werden beim Institut für Straßenverkehr, Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. – GDV, Ebertplatz 2, 50668 Köln, Fax: 0221/16024-49.

Az.: III 151 – 30

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