Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 346/2011 vom 08.08.2011

Empfehlungen zum Umgang mit Rechtsextremismus im ländlichen Raum

Seit Dezember 2010 werden in der Broschüre „Gemeinsam Handeln: Für Demokratie in unserem Gemeinwesen!“ Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Rechtsextremismus im ländlichen Raum veröffentlicht. Die Herausgeber sind an dem Feedback hier-zu aus der kommunalen Praxis interessiert. Die Hauptgeschäftsstelle, die an dem Text mitgewirkt und ihn zur Lektüre empfohlen hat (DStGB-Aktuell 5010-01), würde gern die Weiterentwicklung dieser Handlungsempfehlungen unterstützen und bittet um Rückmeldungen hierzu an ulrich.mohn@dstgb.de. Hierüber können Sie auch Ihr Interesse an einem der letzten Druckexemplare anmelden. Im Übrigen steht die Broschüre im Schwerpunkt „Bekämpfung des Rechtsextremismus“ unter www.dstgb.de unter der Rubrik „Grundlagen“ zum Download zur Verfügung. 

Für ein Feedback wäre insbesondere von Interesse, ob die Empfehlungen geeignet sind, lokale Strategien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus zu unterstützen, vor allem die demokratischen Potenziale vor Ort zu aktivieren und somit effektiver der bedrohlichen Entwicklung zu begegnen, die sich manchen Orts in massiven Einflussnahmeversuchen der rechtsextremen Szene zeigt. Ihre Verbesserungsvorschläge würden dann den Herausgebern der Broschüre, also der Akademie für Sozialpädagogik und Sozialarbeit e.V. und dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement zur Weiterentwicklung der Empfehlungen zur Verfügung gestellt. 

Zum Hintergrund: Die 148 Seiten starke Broschüre bildet den Abschluss des Modellprojekts „Zivilgesellschaft stärken. Handlungsstrategien gegen Rechtsextremismus im strukturschwachen ländlichen Raum“, an dem der DStGB mitgewirkt hat.  

Die Empfehlungen erheben nicht den Anspruch, ein „Patentrezept“ für die Problematik zu bieten. Die Broschüre informiert jedoch über Strategien, die bereits in einer Gemeinde erfolgreich waren und auch andernorts — nach Anpassung an die spezifischen Rahmenbedingungen und Problemlagen vor Ort - erprobt werden könnten. Die aus der Praxis in ländlichen Gemeinden abgeleiteten Empfehlungen sollen somit denjenigen eine Hilfe geben, die sich vor Ort aktiv gegen Rechtsextremismus einsetzen.

Insbesondere soll die Hilfestellung die „deutungsmächtigen lokale Akteure“ erreichen, also Menschen, die in einer Gemeinde oder einer Region eine besondere Anerkennung genießen und/oder eine Schlüsselperson der Kommune darstellen (wie z.B. Bürgermeister/-innen, Vertreter/ -innen der Kommunalverwaltung und -politik sowie Verantwortungsträger/-innen bei der Polizei, in der Kirche, von Vereinen und in der Jugendarbeit). Darüber hinaus sollen sich grundsätzlich alle Bürger/-innen in ländlichen Gemeinden als Zielgruppen angesprochen fühlen, die gegen Rechtsextremismus vor Ort aktiv werden wollen und sich informieren möchten, wie sie dabei vorgehen können.

Az.: I/1 109-00 aus DStGB-Aktuell

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