Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 65/2011 vom 07.12.2010
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010
Die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen" (ERA 95) werden jetzt durch die neuen ERA, Ausgabe 2010, ersetzt (96 Seiten A 4). Die ERA bilden die Grundlage für Planung, Entwurf und Betrieb von Radverkehrsanlagen. Sie gelten für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen. Für bestehende Straßen wird ihre Anwendung empfohlen. Die ERA gelten für Radverkehrsverbindungen der Verbindungsfunktionsstufen II bis V gemäß den RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung) innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete.
Die ERA ergänzen und vertiefen die maßgeblichen planerischen und entwurfstechnischen Richtlinien, insbesondere die
- Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) (FGSV 121),
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) (FGSV 200),
- Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) (FGSV 201) und die
- Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) (FGSV 321)
um die konkreten Details zum Radverkehr. Sie ersetzen gleichzeitig die „Hinweise zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen nach der Algemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ " (FGSV 241) aus dem Jahr 1998. Die ERA behandeln folgende Themen:
- Radverkehrskonzept
- Entwurfsgrundlagen
- Radverkehrsführung an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen
- Radverkehrsführung an Knotenpunkten
- Querungsanlagen
- Radverkehr in Erschließungsstraßen
- Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung
- Radverkehr in Bereichen des Fußgängerverkehrs
- Radverkehr an Landstraßen
- Selbstständig geführte Radwege
- Bau und Betrieb von Radverkehrsanlagen
- Wirkungskontrole und Qualitätssicherung.
Der Titel (FGSV 284) ist zum Preis von 45 Euro (30 Euro für Mitglieder der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) erhältlich beim FGSV Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, Tel.: 02236 384630, Fax: 02236 384640, E-Mail: info@fgsv-verlag.de, Internet: http://www.fgsv-verlag.de.
Az.: III/1 642-39