Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 89/2002 vom 05.02.2002

Empfehlungen für kindgerechtes Wohnumfeld

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat Ende 2001 Empfehlungen für ein kindgerechtes Wohnumfeld verabschiedet. Entsprechend ihrem Arbeitsprogramm für die 14. Wahlperiode hat sich die Kinderkommission unter dem Vorsitz des Bundestagsabgeordneten Klaus Haupt mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Entwicklung eines kindgerechten Wohnumfeldes vorangebracht werden kann. Die Kinderkommission bekräftigt in den nachfolgenden, einstimmig verabschiedeten Empfehlungen die Forderung, auf allen politischen Ebenen auf eine angemessene Wohnraumversorgung von Familien hinzuwirken und die Bildung von Ghettos in Form von sozial benachteiligten Stadtteilen zu vermeiden bzw. solche Ghettos zurück zu bilden.

    1. Wohnung und Wohnumfeld spielen für die kindliche Entwicklung eine bedeutende Rolle. Für Familien mit Kindern ist die Versorgung mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum von herausragender Bedeutung. Die Kinderkommission bekräftigt ihre Forderung, auf allen politischen Ebenen auf eine angemessene Wohnraumversorgung von Familien hinzuwirken und die Bildung von Ghettos in Form von sozial benachteiligten Stadtteilen zu vermeiden bzw. solche Ghettos zurück zu bilden. Die Kinderkommission begrüßt Programme, die sich gerade der Verbesserung der Lebenslagen in sozial benachteiligten Stadtteilen annehmen.
    2. Toleranz gegenüber Kindern stärkt tolerantes Verhalten generell. Eine kinderfreundlichere Kommune ist eine menschenfreundlichere Kommune. Durch eine Entwicklung hin zu kinderfreundlicheren Lebensbedingungen werden die Lebensbedingungen für alle verbessert.
    3. Kinder brauchen Spielräume für eine erfolgreiche Entwicklung. Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) legt fest, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist (Art. 3 Abs. 1 UN-KRK). Vorhandene Zielkonflikte sollten unter dem Aspekt der Vorrangigkeit des Kindeswohls geprüft werden, wobei ein möglichst weitgehender Ausgleich der widerstreitenden Interessen anzustreben ist.
    4. Kinderpolitik ist Querschnittspolitik. Ein kindgerechtes Wohnumfeld stellt Anforderungen an bereichsübergreifende Zusammenarbeit (Gestaltung der Wohnbereiche, der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten, der Erreichbarkeit der Spielräume, Beachtung der gesundheitlichen Anforderungen an das kindliche Lebensumfeld etc.). Die Kinderkommission begrüßt die Auflage von Programmen zur integrierten Stadtentwicklung und empfiehlt, die fachübergreifende Zusammenarbeit aller Beteiligten zu intensivieren.
    5. Die Kinderkommission hält es für sinnvoll, für Städte und Gemeinden Anreize zur Umsetzung kinderfreundlicher Konzepte zu schaffen. Hierzu sollten Wettbewerbe gefördert oder gezielt ausgelobt werden.
    6. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen über ihre Lebensbedingungen ist ein wesentlicher Bestandteil eines kindgerechten Lebensumfelds. Art. 12 Abs. 2 KRK verlangt, dass dem Kind Gelegenheit gegeben werden soll, in allen es berührenden Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften gehört zu werden. Die Kinderkommission empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Partizipationsmöglichkeiten für Kinder (Kinderbüros etc.) weiter zu entwickeln und ihnen eine aktive Rolle in den maßgeblichen Entscheidungsprozessen einzuräumen.
    7. Kinder brauchen eine anregende Lebensumwelt , in die sie gestaltend eingreifen können. Spielräume für Kinder sollten diesem Bedürfnis Rechnung tragen. Erforderlich sind "nutzungsoffene Konzepte`, die Kindern Variationsmöglichkeiten einräumen.
    8. Für Kinder müssen altersgerechte und geschlechterdifferenzierte Spielmöglichkeiten, Rückzugsräume etc. angeboten werden. Die Bedürfnisse von Kindern sind unterschiedlich. Gerade für Mädchen ist allein der Ausbau von "Bolzplätzen" und ähnlichem nicht ausreichend.
    9. Das Ziel einer "bespielbaren Stadt" sollte das Handeln aller an der Gestaltung eines kindgerechten Wohnumfelds Beteiligten leiten.

Az.: III 725 - 2

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