Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 429/2007 vom 13.06.2007

Empfehlungen für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland

Die Jugend- und Familienministerinnen und –minister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben am 01.06.2007 gemeinsame Empfehlungen zu Qualitätsmerkmalen und Rahmenbedingungen eines wirksamen Kinderschutzes in Deutschland anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz in Potsdam verabschiedet. Die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungen unterstreichen, dass ein wirksamer Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt, die ein frühzeitiges vernetztes Vorgehen aller Beteiligten erfordert. Notwenig ist vor allem eine verbindliche Kooperation von Gesundheitswesen, Schule, Kindertageseinrichtungen, Justiz, Polizei und Jugendhilfe. Auch gilt es, mehr niedrigschwellige Angebote für Eltern zu schaffen. Gefordert werden zudem mehr Fortbildungsangebote und ein gezieltes Fehlermanagement in den Fällen, in denen Kinder zu Schaden kommen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der im Interesse des Kindeswohls erforderliche Informationsaustausch nicht an datenschutzrechtlichen Hürden scheitern darf. Die gemeinsamen Empfehlungen, die aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände für die Kommunen eine gute Grundlage für die tägliche Arbeit zum Schutz des Kindeswohls darstellen, können im Wortlaut bei Interesse bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Az.: III/2 701

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