Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 454/2017 vom 24.07.2017
Empfehlungen des BSI zur Bundestagswahl
Das Ministerium des Inneren des Landes NRW hat über ein Schreiben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) informiert, mit dem das BSI Empfehlungen für die anstehende Bundestagswahl ausgesprochen hat, die an die kommunalen Meldeämter weitergeleitet werden sollen.
Anlass für die Empfehlung war die Medienberichterstattung vom 06.06.2017 über die Veröffentlichung eines angeblichen Top-Secret-Berichts der NSA über Cyber-Angriffe auf US-Wahlbehörden sowie auf US-Dienstleistungsunternehmen, die in diesem Bereich tätig sind. Dem BSI selbst liegen aktuell keine über die Medienberichte hinausgehenden Informationen vor. Die in dem Dokument beschriebene zielgerichtete Angriffsmethode, das sogenannte Spear-Phishing, ist laut BSI aber eine gängige und seit langem bekannte Methode.
Das BSI führt in seinem Schreiben aus, dass es im Kontext der diesjährigen Bundestagswahl nicht ausgeschlossen werden kann, dass Täter versuchen, mittels Spear-Phishing oder ähnlichen Methoden die Organisation der Wahl im Vorfeld oder die Durchführung der Wahl zu beeinträchtigen. Das BSI empfiehlt deshalb, die zuständigen Bereiche und relevante Dienstleister über diese Angriffsform zu informieren und für die damit verbundenen Gefahren zu sensibilisieren. Bei Geschäftsprozessen oder Fachverfahren, die sich auf E-Mails abstützen und die für die Bundestagswahl relevant sind, sollten die potenziellen Auswirkungen solcher Angriffe analysiert werden. Falls erforderlich, sollten entsprechende Anpassungen vorgenommen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden, um das Risiko zu senken.
Das vollständige Schreiben des BSI ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Rubrik Fachinfo und Service / Fachgebiete/ Recht, Personal und Organisation/ Melderecht abrufbar.
Az.: 18.0.5-004/001