Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 564/2000 vom 05.10.2000

Empfehlungen der Regierungskommission "Verkehrsinfrastrukturfinanzierung"

Die Regierungskommission "Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" unter Vorsitz des ehemaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Telekom Dr. Wilhelm Pällmann hat am 5.9.2000 ihren ausführlichen Schlußbericht an Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt übergeben. Die Kommission geht davon aus, daß vom Investitionsvolumen des gültigen Bundesverkehrswegeplans 1992 in Höhe von 490 Mrd. DM für den Zeitraum 1991 - 2012 nach heutiger Schätzung für Bau und Erhaltung rd. 120 Mrd. DM nicht durch "normale" Haushaltsfinanzierung realisiert werden können. Eine nachhaltige Lösung dieser Probleme sieht die Kommission in einer Umstellung der Haushaltsfinanzierung auf die Nutzerfinanzierung, soweit dies aufgrund der Rahmenbedingungen der einzelnen Infrastrukturbereiche möglich ist. Die Bemessung der Nutzerentgelte sollte ausschließlich an den Wegekosten orientiert werden.

Die Kommission empfiehlt, den mit der Privatisierung der Telekom, der Post, des Luftverkehrs und der Bahn eingeschlagenen Weg fortzuführen und auf alle Bundesverkehrswege und alle Aufgaben auszudehnen, die sich für eine Ausgliederung aus der Bundesverwaltung eignen. Dabei sei allerdings sicherzustellen, daß die Infrastrukturverantwortung und der Einfluß auf die Steuerung der Infrastrukturentwicklung beim Bund bleiben.

Ferner sollen nach Auffassung der Kommission die Beschränkungen bei der Privatfinanzierung und Beteiligung Dritter an der Finanzierung sowie des privaten Projektmanagements beseitigt werden. Die private Finanzierung sollte ausschließlich auf der Basis einer Refinanzierung durch Nutzerentgelte praktiziert werden.

In der Gründung einer Bundesfernstraßenfinanzierungsgesellschaft sieht die Kommission den wirkungsvollsten Einstieg in die Umstellung der Finanzierung. Die Gesellschaft solle ab 2001 mit allen Mauteinnahmen auf Bundesfernstraßen zum ausschließlichen Einsatz für die Bundesfernstraßen ausgestattet und später zu einer oder mehreren Betreibergesellschaften für Bundesautobahnen und Bundesstraßen weiterentwickelt werden. Bis Ende 2002 soll ferner der Aufbau eines auf alle Fahrzeugkategorien und andere Straßenkategorien erweiterten Systems zur Erhebung benutzerproportionaler Entgelte auf Bundesautobahnen abgeschlossen sein, mit dem ab 2003 streckenbezogene Entgelte für schwere Lkw in Höhe von durchschnittlich 25 Pfg./Fahrzeugkm. mit daraus resultierenden Nettoeinnahmen von 4 Mrd. DM pro Jahr erhoben werden.

Zeitgleich soll nach Auffassung der Kommission eine Vignette für leichte Lkw und Busse auf Bundesautobahnen eingeführt werden, ebenso auch für Pkw und Krafträder, sofern sich der damit verbundene Aufwand als vertretbar erweise. Die Erhebung benutzerproportionaler Entgelte sollte dabei schrittweise nach dem Prinzip des angemessenen Aufwands bzw. in Abhängigkeit von den technischen Möglichkeiten auf alle Fahrzeugklassen und alle Bundesfernstraßen außerorts erweitert werden.

Bei einer Realisierung dieser Vorschläge sieht die Kommission bezogen auf das Jahr 2000 eine Reduzierung der Mineralölsteuer um 25 - 28 Pfg./je Liter systemkonform. Schwere Lkw würden durchschnittlich merklich höher, leichte Lkw geringfügig höher belastet, während sich für Pkw sogar eine Nettoentlastung ergäbe. Ferner sollte das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz prinzipiell auf alle Maßnahmen des Fernstraßenbaus erweitert werden.

Für den Bereich der Bundesschienenwege geht die Regierungskommission davon aus, daß die DB-Netz-AG auf absehbare Zeit ihre Kosten nicht durch Einnahmen auch nur annähernd erwirtschaften kann. Eine Rückführung des Netzes in unmittelbar staatliches Eigentum als Aktiengesellschaft sei die klarste und ehrlichste Lösung.

Konkret fordert die Regierungskommission, die DB AG solle sich auf ein Bundesschienennetz von rd. 20.000 km konzentrieren und die Regional- und Lokalnetze bzw. -strecken an Länder/Kommunen, Verbünde oder Private abgeben, wobei die Entscheidung über Strecken, die nur geringe verkehrliche Bedeutung/Perspektive haben, vor Ort erfolgen soll. Dem entspricht die weitere Empfehlung der Kommission, wegen der unterschiedlichen Funktion und finanziellen Grundlagen eine strikte Trennung von Personenfernverkehr und Personennahverkehr vorzunehmen.

Umfassender diskriminierungsfreier Wettbewerb beim Netz der Bahn soll schließlich mit Hilfe einer speziellen Regierungsstelle in der Organisation des BMV BW sichergestellt werden. Ziel der Regierungskommission ist eine entscheidende Aufwertung des Systems Eisenbahn in den relevanten Märkten und insbesondere eine stärkere Ausrichtung auch auf die europäische Sicht.

Az.: III 645 - 00

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