Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 499/1998 vom 05.09.1998

Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Dritten Bericht zur Entwicklung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung und zur Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen vorgelegt: Das Ministerium kommt zu dem Schluß, daß im Gesundheitswesen die Maßnahmen Budgetierungen und Beitragserhöhungen für die Zukunft untauglich seien, vielmehr seien die globalen Einsparreserven erschöpft und pauschalen Sparmaßnahmen kaum mehr zugänglich. Eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik mit einer Budgetierung von Ausgaben sei nicht mehr sinnvoll und auch nicht mehr praktikabel.

Der Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit beschäftigt sich neben der Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung im wesentlichen mit der Umsetzung der Empfehlungen und Vorschläge der Konzertierten Aktion in den Jahren 1995 bis 1997.

Für den Bereich der Krankenhausversorgung wird festgestellt, daß die Empfehlungen der Konzertierten Aktion, die Entwicklung der Budgets und Pflegesätze 1996 auf der Basis der Grundlohnentwicklung zu halten, wenig Umsetzungschancen hatten. Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996 deshalb eine strikte Obergrenze für den Zuwachs des Gesamtbetrages der Krankenhauserlöse festgelegt. Dadurch kam es im Krankenhausbereich 1996 zu einem Ausgabenrückgang je Mitglied von –0,7 % in den alten Bundesländern. Die Empfehlung der Konzertierten Aktion, freiwerdende Bettenkapazitäten im stationären Bereich umzuwidmen oder stillzulegen, richtet sich an die Krankenhausträger und Länder. Dazu hält der Bericht fest, daß ein großer Teil der 56 Krankenhäuser, die 1996 aus der Krankenhausversorgung ausgeschieden sind, in Pflegeeinrichtungen umgewidmet wurden. Die Länder haben den Bettenabbau weiter fortgesetzt. Auch für die Folgejahre sind von den Ländern weitere Reduzierungen vorgesehen.

Im Bereich der Kuren, die trotz einer durch das Gesundheitsstrukturgesetz vorgegebenen Budgetierung der Ausgabenentwicklung im Zeitraum 1993 bis 1995 Zuwachsraten aufzuweisen hatten, konnte die Empfehlung der Konzertierten Aktion nur begrenzte Wirkung entfalten. Der Zuwachs bei den Kuren je Mitglied betrug 2,4 % in den alten Ländern im Jahr 1996. Die vorläufigen Finanzergebnisse für das Jahr 1997, die einen Ausgabenrückgang von ca. 1 Mrd. DM gegenüber dem Jahr 1996 erkennen lassen, deuten allerdings darauf hin, daß das erwartete Einsparziel des Gesetzgebers von rd. 860 Mio. DM weitgehend erreicht werden konnte. Zwar liegen die Fallzahlen für das Jahr 1997, aus denen konkrete Rückschlüsse über die Bewilligung von Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Inkrafttreten des Beitragsentlastungsgesetzes gezogen werden können, noch nicht vor. Allerdings kann aus den Ausgaberückgängen die Schlußfolgerung gezogen werden, daß es zu einer deutlichen Reduzierung der Fallzahlen mit Ausnahmen der Bereiche Anschlußrehabilitation und Mütterkuren gekommen ist.

Az.: III 501

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search