Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 413/2017 vom 27.06.2017

Elterngeld 2016 für 1,64 Mio. Mütter und Väter bundesweit

Im Jahr 2016 haben 1,64 Millionen Mütter und Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 5 % mehr als im Jahr 2015. Während die Anzahl der Mütter um gut 3 % zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um fast 12 %.

Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,28 Millionen Empfängerinnen machten 77,8 % der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag im Jahr 2016 bei 22,2 % (2015: 20,9 %). Den höchsten Väteranteil gab es 2016 in Sachsen mit 26,5 %, den niedrigsten im Saarland mit 17,0 %. Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden. 

Im Jahr 2016 gab es 1,2 Millionen Leistungsbezieher, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Für diesen Personenkreis galten bereits die neuen Wahlmöglichkeiten des Elterngeld Plus, das insbesondere die Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges attraktiver machen soll. Das Elterngeld Plus kam vor allen bei den Frauen auf Anhieb gut an: Jede fünfte Mutter (20,1 %), die im Jahr 2016 Elterngeld erhielt und die rechtliche Möglichkeit dazu hatte, plante im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein. Bei den Vätern lag dieser Anteil lediglich bei 8,2 %.

Insgesamt entschieden sich 17,4 % der Beziehenden für die neue Form der Leistungsgewährung. Die Inanspruchnahme ist dabei regional unterschiedlich: Während in Hamburg nur 11,8 % der Beziehenden Elterngeld Plus beantragten, waren es in Thüringen 26,9 %.
Weitere Ergebnisse der Elterngeldstatistik zu Leistungsbezügen im Jahr 2016 sowie die aktuellsten Bestandsdaten zum 1. Quartal 2017 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar. (Quelle: Destatis)

Az.: 37.0.7-001/002

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