Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 2/2020 vom 30.01.2020

Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Aktenführung

Erstmalig wurden durch das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz bzw. E-Justice-Gesetz)“ vom 10.10.2013 maßgebende Rechtsgrundlagen für die verbindliche Einführung eines elektronischen Rechtsverkehrs im Justizbereich geschaffen.

Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land NRW flächendeckend eröffnet. Seit diesem Zeitpunkt können Bürger, Behörden, Anwälte und weitere Personengruppen mit der Justiz elektronisch kommunizieren.

Anders stellt es sich für Behörden dar, die mit Beteiligten in Verfahren nach der StPO und dem OWiG kommunizieren. Hier besteht nach dem Wortlaut des (§ 110c Satz 1 OWiG i.V.m.) § 32a Abs. 1 StPO bereits seit dem Inkrafttreten der Neuregelung am 01.01.2018 für Strafverfolgungs- und Ordnungswidrigkeitsbehörden die gleiche Pflicht wie für die Gerichte, eine Möglichkeit zur Einreichung von elektronischen Eingängen auf allen sicheren Übermittlungswegen zu eröffnen. Daher ist für die jeweiligen Behörden sowohl die Bereitstellung eines Zugangsweges für EGVP-Nachrichten als auch ein De-Mail-Zugang verpflichtend.

Die eindeutige Identifizierung von Kommunikationspartnern für das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) wird in Nordrhein-Westfalen durch die Prüfstelle bei IT.NRW sichergestellt. Weitere Informationen zum beBPo sowie das Antragsformular sind auf der Internetseite der beBPo-Prüfstelle unter www.beBPo.nrw.de auffindbar. 

Im Hinblick auf die gesetzliche Verpflichtung der Justizbehörden, ab dem 1. Januar 2026 Verfahrensakten durchgängig elektronisch zu führen, ist die Vermeidung von Medienbrüchen durch die elektronische Übermittlung von Bußgeldakten von größter Bedeutung. 

Mitgliedskommunen finden das Handout zu den Aktenanforderungen, sowie die Schreiben des Justizministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) im Mitgliederbereich unter Fachinformationen - Fachgebiete Recht, Personal, Organisation - E-Government.

Az.: 17.0.6.6.3-003

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