Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 409/2014 vom 03.06.2014

Elektronischer Rechtsverkehr bei NRW-Arbeitsgerichten

Seit 1. Juni 2014 können Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Schriftstücke an alle Arbeitsgerichte in NRW sowie an die Landesarbeitsgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln rechtswirksam und sicher über das so genannte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) geschickt werden. Umgekehrt können die Gerichte auf diesem Weg Dokumente an Verfahrensbeteiligte übermitteln. Vor dem Versand werden die Schriftstücke mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, welche die handschriftliche Unterschrift ersetzt. Bereits seit Anfang 2013 kann bei den Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten in Nordrhein-Westfalen elektronisch Klage erhoben werden.

Der elektronische Rechtsverkehr ist nicht verpflichtend. Weiterhin können Dokumente auf dem Postweg oder per Fax eingereicht werden. Darüber hinaus können wie bisher Klagen und Anträge bei den Rechtsantragstellen der Arbeitsgerichte zu Protokoll gegeben werden. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Arbeitsgerichtsbarkeit finden sich auf den Internetseiten der Landesarbeitsgerichte unter www.lag-duesseldorf.nrw.de , www.lag-hamm.nrw.de und www.lag-koeln.nrw.de , Reiter „Kontakt“, Stichwort „Elektronischer Rechtsverkehr“. Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach gibt es im Internet unter www.egvp.de .

Az.: I/3 085-25

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