Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 147/2008 vom 15.02.2008

Elektronischer Personalausweis mit Pseudonym

Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums vom 12.0.02.2008 an die Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz, FDP, ist geplant, die nächste Generation des Personalausweises nicht nur im Scheckkartenformat und signaturfähig auszugeben, sondern auch mit einer Pseudonym-Funktion für den Ausweisinhaber zu versehen. Damit wäre es möglich, amtlicht beglaubigt, aber eben nur mittels eines Pseudonyms, Rechtsgeschäfte zu tätigen. Dabei soll der Ausweisinhaber stets selbst über den Umfang der vom Ausweis übermittelten Daten entscheiden können. Mit diesen Funktionen soll der neue Personalausweis auch im Wirtschaftsverkehr und E-Government elektronisch leicht eingesetzt werden können. Neben dem Lichtbild sollen auch zwei Fingerabdrücke elektronische auf dem Dokument gespeichert werden.

Az.: I/2 113-01

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