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StGB NRW-Mitteilung 568/2012 vom 19.10.2012

Elektronischer Arztbrief als erstes in NRW

Nordrhein-Westfalen wird als erstes Bundesland flächendeckend den elektronischen Arztbrief einführen. Das gab das Landesgesundheitsministerin anlässlich der Präsentation erster Ergebnisse eines Pilotprojektes im Ärztenetz Düren bekannt. „Der elektronische Arztbrief ist ein sehr gutes Beispiel dafür, was wir unter der Nutzung neuer Technologien zum Vorteil von Patientinnen und Patienten verstehen. Mit ihm können die wichtigsten medizinischen Informationen von Patientinnen und Patienten kurzfristig den behandelnden Ärztinnen und Ärzten übermittelt werden, beispielsweise von der Hausärztin oder dem Hausarzt zu einem Krankenhaus", so das Ministerium.

Im Ärztenetz Düren werden im Rahmen eines von der EU und dem Land NRW geförderten Projektes bereits über 8000 mit dem elektronischen Heilberufsausweis signierte Arztbriefe verschickt, in Bochum soll mit einem Pilotprojekt mit 500 Ärztinnen und Ärzten noch in diesem Jahr begonnen werden. Der Arztbrief enthält die wichtigsten aktuellen medizinischen Informationen zu einem Behandlungsfall. Er wird bisher per Post oder per Fax von Arztpraxis zu Arztpraxis bzw. Arztpraxis zum Krankenhaus geschickt, ohne dass die Daten in die Praxis- oder Krankenhausinformationssysteme eingelesen werden können.

Nach Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe entsprechen sowohl die im Modellversuch Bochum zu erprobenden wie auch die in Düren bereits eingesetzten elektronischen Arztbriefe bundesweiten Standards, so dass sie nach erfolgreichem Test flächendeckend eingeführt werden können. Um den elektronischen Arztbrief sicher versenden zu können und die Daten zu verschlüsseln, nutzt der Arzt oder die Ärztin das sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Wird der Arztbrief mit dem elektronischen Arztausweis signiert, ist dieser in seiner Beweiskraft dem handschriftlich unterschriebenen Arztbrief gleichgestellt und macht eine Papierversion des Briefes überflüssig. Übermittelt werden können auf diesem Wege auch alle Arten medizinischer Dokumente bis hin zu digitalen Bildaufnahmen (Röntgenbilder). Nordrhein-Westfalen fördert nutzerorientierte Telematik-Anwendungen mit inzwischen 25 Millionen Euro in zirka 30 Projekten mit den Schwerpunkten Elektronische Akten, Elektronischer Arztbrief, Elektronische Berufsausweise, Arzneimitteltherapiesicherheit und Telemedizin.

Weitere Informationen von der Pressestelle des NRW-Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Tel.0211 8618-4246, oder im Internet unter http://www.nrw.de .

Az.: III 501

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