Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 341/2016 vom 13.05.2016

Elektronische Gründungsunterstützung bundesweit nach NRW-Verfahren

Das Projekt „eGewerbe NRW“ zur elektronischen Gründungsunterstützung soll bis Ende 2016 auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden. Ziel ist, Gewerbeanmeldungen digital zu übermitteln von den Kommunen an die jeweiligen Empfangsstellen wie Kammern, Gesetzliche Unfallversicherung und Registergerichte. Der Auftrag zur Entwicklung des technischen Standards für das elektronische Verfahren ging an den Landesbetrieb IT.NRW.

Künftig werden Gewerbeämter und Empfangsstellen deutschlandweit die Meldedaten nach NRW-Vorbild elektronisch versenden. Damit soll der Verwaltungsaufwand reduziert und der Prozess der Unternehmensgründung beschleunigt werden.

Das Pilotprojekt „eGewerbe NRW“ startete im März 2013 auf Initiative des NRW-Wirtschaftsministeriums, der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern des Landes. Seit Ende 2015 wird das elektronische Verfahren in den regulären Betrieb der Gewerbeämter und Empfangsstellen in NRW überführt. Die positiven Ergebnisse waren Impulsgeber und Vorlage für die Gewerbeanzeigeverordnung des Bundes vom 22.07.2014. Danach darf die Weitergabe von Meldedaten nur noch in Ausnahmefällen bis Ende 2016 in Papierform erfolgen.

Az.: 17.0.5.11.1

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