Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 650/1999 vom 20.09.1999

Elektronikschrott-Verordnung

Auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 21.06.1999 (wiedergegeben in den Mitteilungen des NWStGB Nr. 481, S. 236 f. vom 20.07.1999) hat das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft wie folgt geantwortet:

"Zunächst ist hervorzuheben, daß es nach zähen intensiven Verhandlungen nunmehr gelungen ist, im Umweltausschuß des Bundesrates eine Elektroaltgeräte-Verordnung zu erarbeiten, die wesentliche Essentials wie die Einbeziehung aller elektrischen und elektronischen Geräte sowie eine Lösung für die Alt-Altgeräte-Problematik beinhaltet. Auch die vor allem aus abfallwirtschaftlicher Sicht favorisierte Arbeitsteilung zwischen den Kommunen - Erfassung der Elektroaltgeräte - und der Industrie - Verwertung bzw. sonstige Entsorgung der Elektroaltgeräte - ist zwischenzeitlich mit breiter Akzeptanz verankert worden.

Für die Kostentragung zwischen Kommunen und Herstellern hat der Umweltausschuß auf Initiative Nordrhein-Westfalens eine Regelung beschlossen, die vorsieht, daß die Kommunen die erfaßten Elektroaltgeräte den Herstellern oder einem System differenziert nach den vier Produktkategorien (IT-Geräte, Haushaltsgroßgeräte, Geräte der Unterhaltunselektronik und Kleingeräte) gegen Erstattung der Kosten für die Sortierung und Bereitstellung zur Abholung zur Verfügung stellen. Diese Regelung kommt der von Ihnen erhobenen Forderung, zusätzliche Gebührenbelastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden, entgegen. Daß die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen je nach Ausgangssituation sehr unterschiedlich sein werden, wird auch von Ihnen so gesehen. Städte und Landkreise, die bereits - freiwillig - Altelektro-Altgeräte getrennt erfassen und verwerten, werden durch die Verordnung von den Verwertungskosten entlastet. Hingegen müssen die Städte und Kreise, die bislang noch keine getrennte Erfassung und Verwertung von Elektroaltgeräten anbieten, die entsprechende Logistik aufbauen und die dabei anfallenden Kosten tragen. Inwieweit dabei in der Summe tatsächlich eine zusätzliche Belastung oder ggf. eine Entlastung für die Kommunen Nordrhein-Westfalens eintritt, kann sicherlich zur Zeit nicht exakt bestimmt werden.

Unter Abwägung der im Umweltausschuß des Bundsrates insgesamt erreichten Änderungen scheinen mir die Vorteile einer Verabschiedung auf der Grundlage der Beschlüsse des Umweltausschusses vom 24. Juni 1999 zu überwiegen. Mein Haus wird sich bei den noch ausstehenden Beratungen weiter nachdrücklich für die von uns eingebrachte Kostenregelung im Sinne der Kommunen einsetzen. Gleichzeitig werden Ihre Anregungen und Änderungsvorschläge in die weiteren Beratungen einbezogen werden".

Die Geschäftsstelle wird über den Fortgang berichten, zumal die Elektronikschrott-Verordnung durch das Bundesrats-Plenum noch nicht verabschiedet worden ist.

Az.: II/2 32- 17 qu/g

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