Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 316/2020 vom 01.04.2020

Elektromobilität: Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 den Entwurf eines Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf macht Vorschläge zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Somit wird unter anderem der auch vom StGB NRW geforderte Anspruch auf private Ladepunkte für Elektromobilität umgesetzt.

Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs

Mit dem am 23.03.2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf wird das Wohnungseigentumsgesetz in wesentlichen Teilen modernisiert. Der Gesetzentwurf enthält Vorschläge zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen. Bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen, werden künftig erleichtert.

So soll der interessierte Wohnungseigentümer im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierereduzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten gestattet werden. Auch Mieter sollen einen Anspruch darauf haben, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, den barrierereduzierenden Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes auf ihre Kosten gestattet.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Vorschläge für eine bessere Nutzung der Digitalisierung, für die effektivere Gestaltung von Entscheidungsprozessen und für mehr Transparenz in den Wohnungseigentümergemeinschaften. Indem Vorschriften klarer gefasst werden, soll der Gesetzentwurf schließlich einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit leisten.

Anmerkung des StGB NRW

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsrechts an. Insbesondere die leichtere Ausstattung mit Ladesäulen in Tiefgaragen und auf Parkplätzen von Mehrfamilienhäusern ist aus Sicht des StGB NRW überfällig. Der nun vorgesehene Anspruch auf die Schaffung einer Lademöglichkeit ist zwingend notwendig, um der Elektromobilität zum Durchbruch zu verhelfen. Der Entwurf wird nun in den Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht und soll im Laufe des Jahres in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums unter www.bmjv.de.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Änderungen findet sich unter www.haufe.de.

Az.: 20.3.2-004/002 St

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