Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 90/2012 vom 26.01.2012

Einwegpfand für Getränkeverpackungen

Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/8254) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen die Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen als wirksames Instrument zur Reduzierung des wilden Mülls an. Ein Gesetz oder eine Verordnung zur Wertstoffsammlung werde noch innerhalb dieser Legislaturperiode angestrebt. Zur Zulässigkeit der geplanten Kennzeichnungspflicht für Einwegverpackungen bestehe Dissens mit der EU-Kommission.

In der Vorbemerkung zu ihrer Kleinen Anfrage hatte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf das in der Verpackungsverordnung vorgegebene Ziel einer 80 %-Quote für Mehrweg- oder ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen hingewiesen. Angesichts einer tatsächlichen Quote von rund 50 % wurde u. a. nach dem angekündigten Bericht zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen der Einweg-Pfandpflicht gefragt.

In ihrer Antwort sagt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen solchen Bericht zu. Das 80 %-Ziel sei jedoch keine verbindliche Quotenvorgabe. Die Pfandpflicht trage bereits jetzt dazu bei, die Vermüllung von Städten und Landschaft mit Getränkeverpackungen zu reduzieren. Sortenrein erfasste PET-Gebinde erzielten bereits positive Marktpreise. Zur Bewertung der verschiedenen Verpackungssysteme anhand einheitlicher Kriterien werde derzeit ein Vorhaben unter dem Titel „Prüfung und Aktualisierung der Ökobilanzen für Getränkeverpackungen“ im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt. Die stoffliche Verwertungsquote von Getränkekartons betrage 63,2 %. Ein Anstieg des Verbrauchs von Getränkedosen sei nicht erkennbar. Der sogenannte Pfandschlumpf betrage weniger als 4 % und komme in der Regel den Abfüllern zugute.

Zur Frage nach der Überarbeitung der geltenden Verpackungsverordnung heißt es: „Die Bundesregierung beabsichtigt, die geltende Verpackungsverordnung im Kontext der Fortentwicklung der haushaltsnahen Wertstofferfassung durch eine Wertstoffverordnung bzw. ein Wertstoffgesetz zu ersetzen. Ein Abschluss des Verordnungs- bzw. Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Legislaturperiode wird angestrebt.“ Auf die Frage nach der Ausweitung der Pfandpflicht auf weitere Getränke stellt die Bundesregierung die geltende Pfandpflichtregelung als das Ergebnis intensiver Beratungen dar. Eine Lenkungsabgabe für ökologisch nachteilige Getränkeverpackungsarten lehnt die Bundesregierung ab. An ihrer Absicht, die Transparenz für Verbraucher durch eine Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen zu verbessern, hält die Bundesregierung fest. Die Europäische Kommission halte ihrerseits an ihrer Ablehnung gegenüber einer solchen Kennzeichnungspflicht fest. Der Dialog mit der Kommission sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Az.: II/2 qu-ko

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