Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 445/2020 vom 29.06.2020

Einweg-Kunststoffverbotsverordnung

Die Bundesregierung hat am 24.06.2020 den Entwurf einer Verordnung zum Verbot von Einweg-Kunststoffprodukten (Einweg-Kunststoffverbotsverordnung) beschlossen. Das Verbot soll ab dem 03.07.2021 gelten. Hintergrund ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904 vom 5.6.2019 über die Verringerung von Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Auf der Grundlage der Einweg-Kunststoffverbotsverordnung sollen bestimmte Kunststoffprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft insbesondere Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und –teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff. Auch „To-Go-Lebensmittelbehälter“ und Getränkebecher aus Styropor (expandiertem Polystyrol) sollen nicht mehr verwendet werden. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber in der Umwelt nicht weiter abbaut. Mit der Verordnung soll ein wichtiger Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt und zum Schutz der Meere geleistet werden.

Die von der Bundesregierung beschlossene Einweg-Kunststoff-Verbotsverordnung muss nunmehr noch im Bundestag behandelt werden. Sie bedarf abschließend der Zustimmung des Bundesrates.

Az.: 25.0.2.1 qu

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