Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 9/2005 vom 29.11.2004

Einvernehmlicher Beschluss des Finanzplanungsrates

Der Finanzplanungsrat hat in seiner 101. Sitzung die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2005 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert. Des Weiteren wurden die Fortschrittsberichte "Aufbau Ost" der neuen Länder und Berlins nach § 11 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz sowie die Stellungnahme der Bundesregierung dazu beraten.

Der einvernehmliche Beschluss lautet wie folgt:

  • Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zu ihrer Verantwortung zur Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes und führen das Defizit im Jahr 2005 auf 2,9 % des Bruttoinlandsprodukts zurück.

  • Bund und Länder bekräftigen den Beschluss vom 16. Juni 2004 zur Begrenzung des Ausgabenwachstums auf 1%. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird 2005 nach seiner Haushaltsplanung die Summe der Investitionen nicht überschreiten. Dies gilt auch für die Mehrheit der Länder.

  • Unabdingbare Voraussetzung für die Wiedergewinnung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit ist eine nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, auch durch konsequenten Subventionsabbau. Nur so können Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen geschaffen werden.

  • Im Finanzplanungsrat wurden die Fortschrittsberichte "Aufbau Ost" der neuen Länder und Berlins für das Jahr 2003 vorgelegt und gemeinsam mit einer Stellungnahme des Bundes erörtert. Mit Ausnahme von Sachsen werden die zur Verfügung gestellten Mittel nicht vollständig zweckgerecht verwendet. Dies liegt nach Auffassung der betroffenen Länder vor allem an den langjährigen konjunkturbedingten Einnahmeeinbrüchen, die trotz ausgewiesener restriktiver Ausgabenpolitik eine erhöhte Kreditaufnahme erzwangen. Die neuen Länder und Berlin tragen die Verantwortung, durch konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung die sachgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten.


Az.: IV/1 900-03

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