Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 330/2016 vom 04.05.2016

Einstellung des Zentralen Schuldnerverzeichnisses der Justiz in NRW

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die kommunalen Spitzenverbände über ein Schreiben des Justizministeriums vom 07.03.2016 informiert, demzufolge das Fachverfahren Ve§uV (Vermögens- und Schuldnerverzeichnis) zum 30.06. vom Landesbetrieb IT eingestellt werden soll. Grund ist, dass nach dem Inkrafttreten der Gesetzesnovellierung "Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" am 01.01.2013 ein gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder mit einer bundesweit zentralen automationsgestützten Einsichtnahmemöglichkeit bereitgestellt worden ist.

Seither ist die Anzahl der Schuldnereinträge und Haftbefehle im alten Schuldnerverzeichnis stark rückläufig. Die Zugriffe auf Ve§uV sind gegenüber dem Jahr 2014 um den Faktor 10 zurückgegangen. Deshalb hat das Justizministerium den Landesbetrieb IT gebeten, das Fachverfahren zum 30.06.2016 einzustellen. Auf der Internetseite https://lv.zentrales-schuldnerverzeichnis.nrw.de wird ab diesem Zeitpunkt anstelle der Anmeldemaske für Ve§uV ein Hinweis hinterlegt, wie auf manuellem Weg eine Auskunft nach altem Recht erlangt werden kann.

Az.: 41.11.1 ha

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