Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 55/1997 vom 05.02.1997

Einrichtung von Laufbahnlehrgängen für den gehobenen bautechnischen Dienst mit dem Einstellungsdatum 01.05.1997

Das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf, 40239 Düsseldorf, Lacombletstraße 9, und das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung, 58093 Hagen, Roggenkamp 10/12, beabsichtigen, für Anwärter und Anwärterinnen des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen, die am 01.05.1997 eingestellt werden, Vollzeitlehrgänge einzurichten, die sich aufteilen in einen Einführungslehrgang (Juni 1997) und einen Abschlußlehrgang (Anfang Januar 1998 bis Ende Juni 1998). Der Unterricht findet täglich in Düsseldorf von 8.00 bis 13.00 Uhr und in Hagen von 8.15 Uhr bis 13.20 Uhr statt.

Grundlage für die Ausbildung und Prüfung ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen bautechnischen Dienstes in den Gemeinden und Gemeindeverbänden des Landes NW (GV-NW Nr. 12 vom 30.03.1987).

Anmeldungen zu den Lehrgängen sind bis zum 28.02.1997 unter Angabe der Fachrichtung (Hochbau, Bauingenieurwesen oder Maschinenwesen/Elektrotechnik) an das Sekretariat des jeweiligen Instituts zu richten.

Kommt wegen geringer Teilnehmerzahl nur ein Lehrgang in NW zustande, wird dieser für den Einstellungslehrgang 1997 in Hagen stattfinden.

Az.: II/3 600-40/43

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