Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 531/2017 vom 19.07.2017

Einrichtung eines Wettbewerbsregisters auf Bundesebene beschlossen

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Wettbewerbsregisters am 01.06.2017 zugestimmt, der Bundesrat am 07.07.2017. Mit der Verkündung des Gesetzes ist demnächst zu rechnen. Damit ist die gesetzliche Grundlage zum Aufbau eines bundesweiten Korruptionsregisters geschaffen, mit dem betrügerische Firmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden sollen (siehe im Einzelnen StGB NRW-Mitteilung Nr. 308 vom 13.04.2017).

Mit der Bekanntmachung des Gesetzes entstehen jedoch noch keine Melde- bzw. Abfragepflichten. Voraussetzung hierfür ist, dass die technischen Voraussetzungen für das Wettbewerbsregister geschaffen sind und dass die Rechtsverordnung aufgrund des Wettbewerbsregistergesetzes, in dem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen sowie die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben für die elektronische Kommunikation und weitere Ausführungsbestimmungen zum Wettbewerbsregistergesetz geregelt werden, von der Bundesregierung erlassen worden ist. Insbesondere für die Schaffung der technischen Infrastruktur wird ein mehrjähriger Zeitraum benötigt.

Az.: 21.1.1.3-007/001 gr

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